Arbeitslos melden für nach der Ausbildung?

6 Antworten

Frühestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages persönlich dort vorstellig werden. Wichtig ist auch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich dort zu erscheinen, sonst wird das nicht anerkannt.

Ausweis nicht vergessen (und den Befristeten Vertrag).


Also per Email oder Telefon geht, ja?

@FrecherDachs87w

Na klasse, die sollen da total unfreundlich sein.
Na gut - hilft ja nix. Danke!

@Furrr

Ja, ist nicht schön. Augen zu und durch ;)

Drück die Daumen dass das Vergnügen nicht allzu länge andauert.

@Furrr

Nein , da darf man persönlich hin . Telefon + e-mail + fax könnte ja jeder senden. Unfreundlich sind zu 76% die Kunden .

Darfst dich aber auch schon selbst anderswo bewerben , wenn  du gut bist ,wird das was werden .

Du solltest dich spätestens 3 Monate vor dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit bei den Agenturen melden, persönlich. Ansonsten kann es zu Sperrzeiten kommen und dann gibt es auch kein Arbeitslosengeld. Du solltest ebenso vorweisen können, dass du dich in dieser Zeit genügend um eine Arbeitsstelle bemüht hast.

Rechtsgrundlage - Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung

Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Das Ausbildungsverhältnis endet mir der Prüfung. Du solltest dich also VORHER mit dem Betrieb einigen, ob du weiter beschäftigt wirst.

Sobald du weißt, dass du nicht übernommen wirst, musst du dich SOFORT arbeitssuchend melden für die Zeit nach der Prüfung.

Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit musst du dich dann PERSÖNLICH arbeitslos melden.

Hallo, falls du wirklich mit Sicherheit weißt, dass du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst, vereinbarst du beim Arbeitsamt einfach einen termin so, dass du da entweder anrufst oder dich persönlich am empfang meldest.