wie erfahre ich was meine mama nach ihrem tod hinterlassen hat?

7 Antworten

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Wenn Deine Schwester einen gemeinsamen Erbschein, was auch immer Du darunter verstehst, hat, muß sie ihn  den Geschwistern vorlegen. Normalerweise bekommt vom Nachlaßgericht jeder im Testament bedachte eine Ausführung.

Bei den Justizbehörden gibt es die sod. Familien-Nachlaßgerichte. Fordere von Deiner Schwester schriftlich eine Kopie des Erbscheins (oder meinst Du ggf ein Testament?) an, setze ihr eine Frist, von mit aus mis zum 25.9.2015 (Schreiben per Einschreiben an Deine Schwester, damit Du einen Nachweis hast, eine Kopie für Dich). Bist Du am 26.9. nicht im Besitz der erbetenen Unterlagen geh zum Nachlaßgericht und bitte um Klärung der Angelegenheit. Dort wird man Dir weiterhelfen.

papa230776 
Fragesteller
 18.09.2016, 17:44

ich glaube nicht das das funzt,es wurden ledeglich die gelder aufgeteilt,aber sie hätte mich fast für meine gutgläubigkeit doppelt abgezockt! aber versuchen kann ichs ja mal!

muß sie mir darüber auskunft geben

Kommt darauf an. Einen expliziten Auskunftsanspruch der Erben untereinander gibt es nicht.

Wenn die Schwester allerdings bei der Mutter gewohnt hat, gibt es einen Auskunftsanspruch gegen den Hausgenossen. §2028 BGB.

Ein Verkauf von Sachen wäre nur gemeinsam möglich. Handelt der Käufer nur gegenüber eines Erben hat er ein Problem.

Bist du vielleicht minderjährig ?

Dann muss wohl die ältere Schwester deinen Anteil treuhändisch verwalten, wenn es keine grosse Erbschaft ist und ein Nachlassverwalter eingesetzt ist.

Grundsätzlich gibts bei mehreren Erben eine Erbengemeinschaft, d.h. alle sind zu gleichen Teilen, oder auch zu unterschiedlichen Teilen, Erbe. Im Fall von 2 Geschwistern, und keinem Ehepartner und keinem Testament, also jeder 50% .. und auch haftung für 50% der Schulden. D.H. jedes Konto, Auto, Haus, Schmuckstück gehört Euch gemeinsam. Wenn was verkauft wird, oder ein Konto aufgelöst, bekommt jeder die Hälfte. Wenn Deine Schwester egal warum, eigenmächtig handelt, muss sie dir über alles Rechenschaft ablegen, und du kannst entsprechende Forderungen stellen.

Solche Gemeinschaften können auch Jahrzehntelang bestehen bleiben: ein Mietshaus, eine Firme, gehört eben 2 Personen, und die Einnahmen und auch die Ausgaben werden jedem zur Hälfte zugeordnet.

Wenn es keine Einigung gibt, z.B. wenn der Wert von Immobilien oder Wertgegenständen nicht klar ist, (im Gegensatz zu einem Kontoguthaben), dann geht man zum Nachlassgericht und verlangt die "Auseinandersetzung" .. d.h. die Auflösung der Erbengemeinschaft. Dann wird das Haus versteigert, die Firma verkauft, und der Erlös aufgeteilt.

Der Testamentsvollstrecker muss dir das mitteilen, wenn du im Testament bedacht worden bist.

papa230776 
Fragesteller
 18.09.2016, 17:40

es gibt kein testament,deswegen der erbschein,deshalb sind wir beide die alleinerben

Also "beide Alleinerben" gibt es nicht, soweit ich weiß. Entweder man  ist "Alleinerbe" - weil kein anderer da ist, oder man ist "Miterbe". Gibt es ein Testament, ist der letzte Wille des Verstorbenen maßgebend, bis zu einem gewissen Punkt, weil man ein Kind nicht ohne Weiteres enterben darf.

Sind mehrere Kinder vorhanden und gibt es kein Testament, kümmert sich normalerweise niemand um den Nachlaß, weil die Kinder das unter sich ausmachen. "Das Porzellan" bekommt Anton- die Bettwäsche Josef - so auf diese Art.

In Deinem Fall scheinst Du Zweifel an der Korrektheit Deiner Schwester zu haben, dann geht es nur über das Nachlaßgericht, das Auskunft von Deiner Schwester fordern wird. Du gibst aber zu wenig an, um Genaueres sagen zu können.