Hallo, gibt es eine möglichkeit ein Haus vor dem Tod an ein Kind/Enkel zu verkaufen um den Erbstreit zu umgehen?

11 Antworten

gibt es eine möglichlkeit ein Haus vor dem Tod an ein Kind/Enkel zu verkaufen

Aber ja, wem ihr euer Eigemtum lebzeitig verkauft, bleibt doch euch überlassen, sofern ihr geschäftsfähig seit und die Käufer volljährig wären :-O

Seit wann haben Dritte, selbst wenn es die eigenen Kinder wären, hier ein Mitbestimmungsrecht?

ein Haus vor dem Tod an ein Kind/Enkel zu verkaufen um den Erbstreit zu umgehen?

Es ist sogar zielführend, unteilbaren Grundbesitz in teilbares Geld zu wandeln, wenn man sein Haus in der Familie halten wollte statt es meistbietend einem Fremden übereignet zu wissen, könnten sich die Erben darüber nicht einigen :-)

Besteht für die anderen Kinder dann noch Erbanspruch auf das Haus?

Nein, die Kinder erben eben dann den erzielten Gegenwert in Geld, mindestens zur Pflichtteilsquote, kein Miteigentumsrecht an der Immobilie.

Und wenn das Haus verkauft ist und das Geld aus dem Verkauf weg ist... wird dann nur der restliche Besitz vererbt?

Nun  wir es langsam böswillig und dagegen hat der Gestzgeber etwas einzuwenden: Ja, wenn man das Haus allenfalls 10% unter dem Verkehrswert verkaufte, das erlöste Geld dann für sich verbrauchte.

Nein, wenn man es unter Wert verscherbelte oder gar an die Enkel verschenkt. In dem Fall können die unbegünstigten Kinder über den schenkungsweisen Teil des Verkaufs Pflichtteilsergänzung beanspruchen.

Meint, ihr Erbe aus übriggebliebenem Nachlass soweit ergänzt verlangen, wie es der Differenz zu ihrem Pflichtteilsanspruch am fiktivem Nachlass mit dem verschenktem Haus entpricht, § 2325 (3) BGB.

Nur am Rande: Auch gemischte Schenkungen (Verkauf zum Spottpreis) können 10 Jahre lang widerrufen werden, wenn man seine Pflgekosten deshalb nicht mehr aufbringen kann. Und der Sozailhifleträger darf diesen Anspruch auch gegen den Willen der Enkel auf sich überleiten. Das wird ein teures Vergnügen für die glücklichen Hausbesitzer, wenn man jahrelange Leistungen in Höhe eines sechstelligen Betrags für den schwerstpflegebedürftigen Schenker dann zurückzahlen darf :-O

G imager761


Das Pflicht-Teil bleibt als ausgleichswürdig erhalten - vor allen dingen wenn in der Immobilie ein Nießbrauchsrecht eingetragen ist - ein RA oder ein Notar kann Dir da Auskunft geben

Nicht unbedingt. Selbstverständlich kann der Erblasser sein Haus verkaufen und sich mit den Geld einen schönen Lebensabend machen. Eine Pflicht den Erben ein fettes Erbe zu hinterlassen besteht nicht. Um Streit der Erben untereinander zu vermeiden, wäre es hierbei aber sinnvoll alle Zahlungen möglichst mit ec-Karte zu tätigen.

gibt es eine möglichlkeit ein Haus vor dem Tod an ein Kind/Enkel zu verkaufen um den Erbstreit zu umgehen?

Ja. Natürlich.

Zu beachten ist, wenn die gezahlte Gegenleistung stark von den marktüblichen Preisen abhängt, handelt es sich um eine gemischte Schenkung. Diese wird so behandelt als wäre die Differenz zum Wert geschenkt worden. Dies kann zu Pflichtteilsansprüchen führen.

Auch sollte bei einer gemischten Schenkung definiert werden, ob es sich um eine ausgleichpflichtige Ausstattung handelt.

Und wenn das Haus verkauft ist und das Geld aus dem Verkauf weg ist... wird dann nur der restliche Besitz vererbt?

Dem Grunde nach ja, es kann nur das vererbt werden, was zum Erbfall auch noch da ist. Streit ist natürlich vorprogrammiert, wenn den Erben nicht bekannt ist, was mit den Geld passiert ist. Am Schlimmsten wäre es hier, wenn das Geld auf einen Schlag bar abgehoben wird. 

Eine Regelung bezüglich des Hauses ist grundsätzlich sehr sinnvoll, insbesondere können Sie aber auch ohne das Haus vorab zu verkaufen im Testament Regelungen für die Auseinandersetzung treffen.

Eine gute Regelung ist hierbei einen Alleinerben einzusetzen, der auch das Haus bekommt, und die anderen mit einen Vermächtnis zu bedenken. Ein Vermächtnis ist ein Anspruch gegen den Erben, das kann z.B. eine Zahlung von Geld in Raten sein oder bestimmte Gegenstände.

Man beachte, das die Kinder bei einen Beschwerten Erben oder einen Vermächtnis die Möglichkeit haben, das Erbe oder Vermächtnis auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil zu verlangen.

wenn es verschenkt wird oder zu billig verkauft wird, wird es 10 Jahre auf das Erbe angerechnet. Genau so wenn der Kaufpreis offiziell wieder an den Käufer zurückfließt. Der Anspruch beschränkt sich aber nur auf den Pflichtteil und nur auf den Geldwert nicht auf das Haus selber

hallo

du kannst es ihm schenken , musst dann allerdings noch 10 jahre leben , dann kommen die erben nicht mehr dran , jedes jahr , das du früher gehst , sind es dann prozente , die ins erbe einfliessen

gruss