Nach Ausscheiden aus Polizeivollzugsdienst nie wieder zurück?

2 Antworten

Die Frage ist weshalb du freiwillig gegangen bist. Was definitiv nicht geht ist zu sagen, dass du es psychisch nicht packst mit den Waffen usw. und dann nach einem Jahr sagst du jetzt geht's wieder und du liebst Waffen. Dann ist es vorbei. Wenn es z.B. familiäre Probleme sind, dann muss man ja nicht gleich kündigen, sondern man kann sich sozusagen beurlauben lassen und kehrt danach zurück.

Wenn du vom mittleren in den gehobenen Dienst wechseln willst, dann musst du sogar im mittleren kündigen um dann im gehobenen neu eingestellt zu werden (zumindest für den Direkteinstieg im gehobenen). Dies ist aber ein nahtloser Übergang und nur pro forma mit der Kündigung. Schlussendlich hängt es immer vom Einzelfall ab. Nur wird sich der Dienstherr auch seine Gedanken machen, ob er dich nochmal nimmt, wenn du schon mal abgebrochen hast. Denn so ne Ausbildung kostet den Staat schließlich auch Geld.

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Insofern du nochmal auf diese Frage schaust, gebe ich dir noch eine Beschreibung mit, um den Einzelfall in etwa zu erläutern.

Das freiwillige Ausscheiden kam daher,

da ich in den 5 schriftlichen Klausuren die Mindestpunktzahl nicht erreichte und somit nicht in den nächsten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) übergehen konnte. Darüber hinaus bin ich zwei mal durch die Waffen- und Sachkundeprüfung (praktisch) gefallen. Desweiteren fiel es mir schwer den akribischen Ansprüchen, in Punkto Rasur, Pünktlichkeit als auch hin und wieder den Safety-Stick in der Waffe (Sicherungsgegenstand) zu stecken, gerecht zu werden. Das führte zu "Berichten", welche ich verfassen musste und zugleich inhaltlich Stellung nehmen sollte im Rahmen meiner Verfehlungen. Zu guter Letzt krönte ich mein Verhalten, indem ich bei meinem Wiederholungsantrag, bzgl. einer Wiederholung des Ausbildungsabschnittes, ein familiäres Problem verschob. Das führte dazu, dass mir der Antrag erst bewilligt werde, sofern ich beim psychologischen Dienst in Form eines psychologischen Gespräches zeige, dass meine Diensttauglichkeit (psychologisch) nicht tangiert ist. Das ärgerlichste an der Sache ist, dass mein Vorwand, welcher keine Lüge an sich darstellte, aber nicht im Bezug zu meinen Leistungen bei den Klausuren und der Waffen- und Sachkundeprüfung stand, selbstverständlich durch den Polizeipsychologen durchschaut wurde. Die Polizei war so frei mir die Möglichkeit zu geben, mich freiwillig aus dem Beamtendienst ausscheiden zu lassen.

So das alles ist gut 2 her. Ich habe sehr viel Selbstreflexion betrieben und habe über alles nachgedacht. Die Gesamtsituation durchgekaut und die Fehler mit den mangelnden Charakterzüge ausgemacht. Mein Ziel vorerst ist es im Zuge des zweiten Bildungsweges meine allgemeine Hochschulreife nachzuholen, um mich grundsätzlich schon mal interessanter für den Arbeitsmarkt zu machen. Allein da ich einen 3,0 Abschluss bei der mittleren Reife habe. Ich bin motiviert, fest entschlossen und stets kritisch mit mir selbst. Ich bin von daheim ausgezogen, und versuche autark zu bestehen. Ich setze anhand von beruflichen und sportlichen Maßnahmen Ansätze, welche mich in meiner Lebens- und Berufseinstellung reifen lassen sollen. Darüber hinaus habe ich mir Mentoren gesucht, welche mir jeweils verschiedene Fähigkeiten vermitteln. Besonders im Bezug auf charakterliche Eignung, Motive im Berufsleben und Rechtsbewusstsein. ( Nicht, dass es nicht verhanden ist, aber ich sehe es als disziplinare Masnahme !!!) Mein Tipp an zukünftige Polizeibeamten, deine Fähigkeiten und Wissen sind sekundär, primär ausschlaggebend ist der Charakter und die Einstellung zum Beruf sowie zum Leben. Denn der Polizeiberuf setzt die nötige Lebenseinstellung voraus. Polizei lernt man nicht, man muss es leben. Soviel dazu und wie auch immer.

Mein Versuch ist es, in den Jahren nach der Polizei anhand von Ergebnissen, wie einem guten Abitur, zu beweisen, dass ich (jetzt) bzw. in paar Jahren fest entschlossen und geeignet bin den Beruf des Polizeibeamten aufzunehmen.

Ich weis ganz genau, dass es die Sicherheitsüberprüfung gibt. Ich weis ganz genau, dass jede Landespolizei miteinander kommuniziert ( auch die Polizei des Bundes) im Bezug zu den Ausscheidern. Es gibt noch einige Aspekte, die es unmöglich erscheinen lassen, dass ich je wieder zurückkehren kann. Zudem wird das ausschlaggebendste das persönliche Gespräch im Einstellungstest sein. Denn da werden all diese Fragen gestellt, warum bewerben Sie sich nochmal usw. Und dieser PVB wird vorbereitet sein! Ich bin das ganze Prozedere mit zwei voneinander unabhängigen Verhaltenspsychologen, sowie mehreren Juristen (Renommiert auf allen Gebieten vertreten) durchgegangen, und diese meinen ausgeschlossen ist nichts im öffentlichen Recht. "Der Einzelfall entscheidet"

Hinzukommt meine Überzeugung " People's dreams never end"

Jup es kann ja sein, dass ein potentieller Leser meiner Frage große Erfahrung in der internen Personalpsychologie sowie der Personalentwicklung und/ im Entscheidungsbereich bei einer Landespolizei/ der Bundespolizei hat/hatte, und mir ein Feedback geben kann.

Darüber hinaus sollte dieser Erfahrungsbericht sehr interessant für alle zukünftigen Bewerber sein. Genau durchlesen und eigene Schlüsse ziehen. Viel Erfolg an Diese! ;)

Mit freundlichen Grüßen

Der gefallene Krieger FabulousFayb90

@FabulousFayb90

Das ist erst mal heftig!

Die Klausuren im ersten Ausbildungsabschnitt sind eigentlich relativ leicht, auch wenn sie ohne Hilfsmittel sind. Von dem her solltest du dir nochmal Gedanken machen, ob du es dann bei einem zweiten Anlauf schaffst, denn leichter wird es mit Sicherheit nicht, sondern der Stoff wird immer komplexer. Und Waffensachlundeprüfung ist eigentlich was, was man nebenbei macht und ich kenn auch ehrlich gesagt niemanden, der da nicht bestanden hat beim ersten Mal.

Du solltest dir, was du ja eh schon hast grundlegende Gedanken machen, ob der Beruf wirklich das richtige ist, denn wenn ich etwas machen will, dann häng ich mich da auch rein.

Ob du nochmal eine Chance bekommst für eine erneute Ausbildung kann ich nicht sagen, aber falls ja, dann bleib von Anfang an am Ball. An deiner Stelle hätt ich damals einfach den ersten AAB wiederholt und nicht aufgehörtt.

Viel Glück

Wenn du freiwillig aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidest, kannst du in der Regel auch wieder zurückkehren.