Wegen Asthma Polizeidienstuntauglich Polizei hessen?

6 Antworten

und zur Selbsteinschätzung meiner Asthma Krankheit

Das kann nie relevant werden, wie man seine Krankheit selbst einschätzt. Ein Anwärter auf einen Wunschberuf bedient sich der Dissimulation, um seine Krankheit herunterzuspielen bzw. sie zu negieren. Deshalb ist eine Selbsteinschätzung nie objektiv.

Da du schon bei der Vorauswahl raus warst, wird deine Erkrankung so schwerwiegend eingestuft worden sein, dass du nicht einmal grenzwertig bist für eine Einzelfallentscheidung.

Probier es noch mal, aber Chancen gebe ich dir nicht. Auf dem Klageweg auch nicht, es sei denn, du wüsstest von einem Polizisten, der exakt mit diesem Krankheitsbild angenommen wurde.

Das ist ziemlich aussichtslos. Sie werden dich wieder in der Vorauswahl ablehnen. Mit allem anderen machen sie sich unglaubwürdig.

Die Bestimmungen der PDV 300 werden eingehalten und sie gilt für alle. Anders geht es nicht.

Rechtlich kannst du nicht viel machen, denn sie halten sich genau daran! Es spricht gegen dich und - ja - gegen tausend andere Bewerber, die irgendwo ein Defizit haben, was sie nunmal ausschließt.

Gruß S.

Lieber Thejmd,

ich finde es sehr gut, dass du um den Job kämpfst!

Die Polizei hat teilweise zu viele Bewerbungen, da müssen Sie leider ein bisschen sortieren. Du solltest dir aber im klaren sein, das der Sporttest nicht ohne ist! Vor allem Ausdauer musst zu zeigen. Rechtlich vorzugehen wäre sinnlos. Aber wirf die Flinte nicht ins Korn! Es könnte jederzeit klappe. Falls nicht folgende Stellen gibt es noch, da kannst du es zusätzlich noch probieren.

  • Bundespolizei und Landespolizei
  • Zoll

Aber gib nicht auf!

Liebe Grüße und viel Glück!

Ich weiß wie streng der Polizeiarzt ist und ich fürchte leider das du mit deinem Asthma nicht eingestellt werden kannst.

Soweit ich weiß ist Asthma ein absolutes Ausschlusskriterium (jedenfalls bei der Bundespolizei - die PDV 300 (Richtlinie an der sich der Polizeiarzt orientiert) gillt auch bundesweit, manchmal kann es sein das man in dem einem Bundesland polizeidiensttauglich ist und in dem anderen nicht, das hat aber den Grund, dass manchmal Einzelfallentscheidungen stattfinden.

Beim Asthma ist das in meinen Augen eigentlich relativ eindeutig, probieren würde ich es jedoch trotzdem. Wer wagt kann verlieren, wer nicht wagt der hat schon verloren.

Wenn die das aber so nicht akzeptieren denke ich persönlich das eine Klage wenig Sinn macht. Ich bin ja schon eigentlich top fit und musste bei meiner polizeiärztlichen Untersuchung so oft zu Fachärzten wegen Befunden, jeder hat so seine Macken, aber manchmal hat man Macken mit dennen man den Beruf leider nicht ausüben kann.

Es gibt verschiedene Formen der Einschränkung aber nichts ist unmöglich. Ein Bekannte mit Asthma ist Taucher, Snowboardlehrer und macht Leichtatletik...