Arbeitgeber über Grad der Behinderung informieren?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, einen GdB von 30 (oder genauer gesagt weniger als 50) brauchst Du dem Arbeitgeber nicht mitzuteilen! Denn erst ab einem GdB von 50 (oder 30 bzw. 40 mit Gleichstellung) muss Dir der Arbeitgeber Vorteile gewähren. Diese Vorteile sind beispielsweise 5 Tage mehr Urlaub und keine Verpflichtung zu Überstunden.

Mit den Vorteilen, die Du mit einem GdB von 30 oder 40 hast, hat Dein Arbeitgeber nicht direkt etwas zu tun.

Zu den jeweiligen Vorteilen schaust Du auch hier:  http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/themenportale/schwerbehinderung/gdb-nachteilsausgleich-grad-der-behinderung.html

Diese Vorteile sind beispielsweise 5 Tage mehr Urlaub

Gleichgestellte Behinderte haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Zusatzurlaub nach SGB IX § 125 "Zusatzurlaub" aufgrund der Bestimmung des § 68 "Geltungsbereich" Abs. 3:

Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 125 und des Kapitels 13 angewendet.

Ja unbedingt, da für dich jetzt Sonderregelungen gelten (Infos am besten bei der Gewerkschaft erfragen oder im Tarifvertrag nachlesen). In größeren Betrieben werden Menschen mit Behinderung sogar bevorzugt eingestellt, da man eine Quote voll bekommen muss.

Das ist Deine Entscheidung.

Bei einem GdB von 30 bekommt man einen Steuerfreibetrag. Du kannst Dich auch gleichstellen lassen.

http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

Du bekommst allerdings nicht mehr Urlaub.

Auswirkungen:

- besonderer Kündigungsschutz,

- besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch
Lohnkostenzuschüsse sowie

  Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,

- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,

- Betreuung durch spezielle Fachdienste.

jedoch nicht:

- Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

 

die Mitteilung über 30 kannst du dir eigentlich sparen, weil du dadurch keine Vorteile hast.

das bringt dir gegenüber dem Arbeitgeber erst was, wenn du eine Gleichstellung über das Arbeitsamt bewilligt bekommst.

Wenn der bescheid erst heute kam und du bisher noch nicht bei einer Sozialberatung warst solltest du schnell einen Termin machen. Oft ist ein höherer GdB drin