nach 6 wochen krankheit arbeiten gewesen und jetzt wieder krankgeschrieben

5 Antworten

Der Arbeitgeber muss bei selber Krankheit (selbe Diagnose) nur 6 Wochen bezahlen. Tritt innerhalb von 6 Monaten die selbe Krankheit auf, bezahlt nur die Krankenkasse KRANKENGELD (geringer als die Lohnfortzahlung). Wird aber eine andere Krankheit (andere Diagnose - anderer ICD-Code) attestiert, muss der Arbeitgeber jeweils 6 Wochen bezahlen (ein mindestens angefangener Arbeitstag muss immer dazwischen liegen).

Wenn Deine Mutter die sechs Wochen wegen Rheuma arbeitsunfähig war und das jetzt wieder der Grund der Arbeitsunfähigkeit ist, muss der AG nicht bezahlen. Dann bekommt Deine Mutter ihr Geld von der Krankenkasse.

War Deine Mutter aus einem anderen Grund krank geschrieben und hat die jetzige Erkrankung nichts mit der letzten Erkrankung zu tun, bezahlt der AG.

siehe Entgeltfortzahlungsgesetz

der Arbeitgeber zahlt 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Wird man wegen der gleichen Sache nach so kurzer Zeit wieder arbeitsunfähig, beginnt die Entgeltfortzahlungspflicht nicht erneut für 6 Wochen.

Die Krankenkasse leistet dann Krankengeld.

Wegen der gleichen Krankheit gibt es nur 6 Wochen Lohnfortzhalung durch den Arbeitgeber ... ist die Lohnfortzahlung ausgeschöpft muss Krankengeld (bei der Krankenkasse) bezogen werden

Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse......bei erneuter Krankschreibung wegen derselben Krankheit tritt automatisch wieder die KK ein.....