Kopierter Vertrag mit kopierter Unterschrift gültig?

6 Antworten

Verstehe ich das richtig, dass Du den Vertrag noch nicht unterschrieben hattest? Es müssen beide unterschrieben haben, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, damit der Vertrag gültig ist (dann aber auch in Kopie). Selbst wenn dieser Arbeitsvertrag gültig wäre, könntest Du die Absage als Kündigung ansehen. Und da Du ja definitiv noch in der Probezeit wärst könnte Dich der Chef auch so ohne Begründung rauswrfen.

Ich würde sagen, mach 'nen Haken dran und vergess die Sache.

DerHans  20.04.2010, 18:19

Quatsch, es ist noch überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen, so lange man noch über Absätze nicht einig ist.

DoktorEconomist  20.04.2010, 18:22
@DerHans

richtig. solange keine kongruenz bzgl. der WE besteht, ist das alles nebensächlich. darüber hinaus, unterschreibt die firma erst, wenn sie ihn unterschrieben zurückbekommen. sonst wissen die ja nie woran sie sind

pegasus882  22.04.2010, 08:31
@DerHans

Da hab ich mich ungünstig ausgedrückt :-(

Es hätte noch dazwischen gemusst, dass es nichts bringt die Kopie noch zu unterschreiben, wenn auf dem Original keine UnterschriftEN drauf sind.

Ihr wart euch offensichtlich noch nicht einig über den Vertrag. Wenn du eine Änderung durchsetzen willst, musst du damit rechnen, dass die Gegenseite nicht zustimmt. Da nützt dir eine Kopie des ursprünglichen Vertrages auch nichts.

nein, du hast ja schon einen ENTWURF mit deinen änderungen zurückgeschickt, die nicht akzeptiert worden sind - damit ist kein vertrag zustande gekommen. eine kopie zählt gar nichts.

Scheh 
Fragesteller
 20.04.2010, 18:15

ok, vielen dank

DoktorEconomist  20.04.2010, 18:15

er meint doch, dass er jetzt doch bereit ist, die ursprüngliche fassung zu akzeptieren. und ob kopie oder nicht kopie spielt doch überhaupt keine rolle. er kann den vertrag auch auf ne rolle klopapier abschreiben, solange die gegenseite unterschreibt

DerHans  20.04.2010, 18:17
@DoktorEconomist

Der Arbeitgeber hat jetzt erkannt, dass es doch nicht der richtige Mitarbeiter für ihn ist.Kein Vertrag.

Scheh 
Fragesteller
 20.04.2010, 18:17
@DoktorEconomist

es geht dabei übrigens nicht um einen normalen arbeitsvertrag, sondern einen vertrag über eine abschlussarbeit in dem die firma mir eine bachelorarbeit zugesichert hat der absatz betraf spätere nutzungsrechte an der arbeit

DoktorEconomist  20.04.2010, 18:19
@Scheh

ja du witzbold. was meinst du warum die dir zusagen, die ba bei ihnen zu schreiben? natürlich besteht ihr hauptinteresse bei den nutzungsrechten...darum geht es denen doch. und das hast jetzt einfach sausen lassen oder wie? hättest mal vorher gefragt;)

Scheh 
Fragesteller
 20.04.2010, 18:23
@DoktorEconomist

ist mir auch klar, dass sie die arbeit für sich nutzen dürfen...so sollte es ja auch sein. allerdings lag das problem in den ausschließlichen nutzungsrechten, da dies gegen die prüfungsordnung der uni verstößt

DoktorEconomist  20.04.2010, 18:28
@Scheh

das ist die standardklausel!! damit meinen die, dass du die nutzungsrechte nicht noch an andere VERKAUFEN darfst. zitieren darfst ja sowieso alles. zudem ist der träger und abnehmer der prüfung sowieso die uni. wieso fragst du sowas nicht vorher? naja was solls...schreibst halt theorielastig, bist früher fertig. ist doch auch nicht schlecht

angy2001  20.04.2010, 18:49
@DoktorEconomist

also, ich würde dann nochmal mit denen reden und klarstellen - vlt. klappts dann doch noch. vg

nein. sinngebend ist immer die ABSICHT zum vertragszeitpunkt. das heisst das "angebot" hat juristisch gesehen mit der späteren absage keine gültigkeit mehr, selbst wenn der vertrag von der gegenseite bereits unterschrieben ist, was vermutlich nicht der fall war. darf ich fragen welcher art die betreffende passage war?

Dr. oec. M.

DerHans  20.04.2010, 18:18

Er hat ja selbst, den Vertrag wieder ungültig gemacht, mit seinem Änderungswunsch.

DoktorEconomist  20.04.2010, 18:20
@DerHans

er wollte doch nachdem er eine absage bekommen hat die URSPRÜNGLICHE fassung unterschreiben....verstehst du?

Mit Kopie ist er glaub ich gültig