Muss ich einen Arbeitsvertrag nachträglich unterschreiben?
Hallo,
ich habe mich für einen Job bei einer großen Firma beworben und diesen auch bekommen. Ich habe einen zu entlohnenden "Seminartag" besucht, danach habe ich mitgeteilt bekommen, was ich verdiene. Diese Summe war nicht in meinem Sinne und ich habe die Arbeit abgebrochen und KEINEN Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich führe lieber weiter meine Schule fort.
Nun meint der Arbeitgeber, dass er von mir eine Kündigung und meine Unterlagen trotzdem braucht. (Er hat keine Sozialversicherungsnummer, Lohnsteuerkarte etc.) Sowie den UNTERSCHRIEBENEN Arbeitsvertrag, das möchte ich allerdings nicht. Kann man mich dazu zwingen? Muss ich wirklich eine Kündigung verfassen, obwohl ich KEINEN Arbeitsvertrag unterschrieben habe?
4 Antworten
Der "Chef" möchte mir sowieso kein Geld mehr auszahlen, da die Frist dafür bereits abgelaufen ist. Ich wollte das Geld für den Tag auch nicht haben. Es ging sich auch mehr um die Frage, ob ich gezwungen bin den Arbeitsvertrag zu unterschreiben und die Unterlagen nachzureichen.
Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Die Kündigung aber sehr wohl. Du musst schon förmlich kündigen. Die Frage wäre, ob ein solcher (mündlicher) überhaupt zustande gekommen ist.
Der "Chef" möchte mir sowieso kein Geld mehr auszahlen, da die Frist dafür bereits abgelaufen ist. Ich wollte das Geld für den Tag auch nicht haben. Es ging sich auch mehr um die Frage, ob ich gezwungen bin den Arbeitsvertrag zu unterschreiben und die Unterlagen nachzureichen.
Auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge haben Rechtsgültigkeit!
Ohne Papiere kann Dir Dein Chef eigentlich nicht einmal den Lohn auszahlen - denn dafür braucht er Deine Lohnsteuerkarte und Versicherungsnummer.
Und die Kündigung, auch eines mündlich geschlossenen Arbeitsvertrages, bedarf der schrfitlichen Form §623 BGB - wie bspw. auch bei Mietverträgen.
Allerdings gelten auch bei mündlichen Arbeitsverträgen generell evtl. bestehende, allgemein gültige Tarifverträge für den jeweiligen Beruf etc. (das zum Thema Lohn)
Aber einen nachträglichen Arbeitsvertrag brauchst Du nicht zu unterschreiben!
Der "Chef" möchte mir sowieso kein Geld mehr auszahlen, da die Frist dafür bereits abgelaufen ist. Ich wollte das Geld für den Tag auch nicht haben. Es ging sich auch mehr um die Frage, ob ich gezwungen bin den Arbeitsvertrag zu unterschreiben und die Unterlagen nachzureichen.
Guten Tag,
einen Zwang kann ich da im Grundsatz nicht erkennen. Allerdings müssen Sie freilich die Lohnsteuerkarte übersenden. Außerdem ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung ohne Vertrag durchaus schwierig. Nicht zuletzt ist wie immer die Beweisbarkeit von Ansprüchen schwierig, wenn nichts schriftlich vorliegt. mfg He