Muss ich einen Arbeitsvertrag nachträglich unterschreiben?

4 Antworten

Der "Chef" möchte mir sowieso kein Geld mehr auszahlen, da die Frist dafür bereits abgelaufen ist. Ich wollte das Geld für den Tag auch nicht haben. Es ging sich auch mehr um die Frage, ob ich gezwungen bin den Arbeitsvertrag zu unterschreiben und die Unterlagen nachzureichen.

Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Die Kündigung aber sehr wohl. Du musst schon förmlich kündigen. Die Frage wäre, ob ein solcher (mündlicher) überhaupt zustande gekommen ist.

Der "Chef" möchte mir sowieso kein Geld mehr auszahlen, da die Frist dafür bereits abgelaufen ist. Ich wollte das Geld für den Tag auch nicht haben. Es ging sich auch mehr um die Frage, ob ich gezwungen bin den Arbeitsvertrag zu unterschreiben und die Unterlagen nachzureichen.

Auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge haben Rechtsgültigkeit!

Ohne Papiere kann Dir Dein Chef eigentlich nicht einmal den Lohn auszahlen - denn dafür braucht er Deine Lohnsteuerkarte und Versicherungsnummer.

Und die Kündigung, auch eines mündlich geschlossenen Arbeitsvertrages, bedarf der schrfitlichen Form §623 BGB - wie bspw. auch bei Mietverträgen.

Allerdings gelten auch bei mündlichen Arbeitsverträgen generell evtl. bestehende, allgemein gültige Tarifverträge für den jeweiligen Beruf etc. (das zum Thema Lohn)

Aber einen nachträglichen Arbeitsvertrag brauchst Du nicht zu unterschreiben!

Der "Chef" möchte mir sowieso kein Geld mehr auszahlen, da die Frist dafür bereits abgelaufen ist. Ich wollte das Geld für den Tag auch nicht haben. Es ging sich auch mehr um die Frage, ob ich gezwungen bin den Arbeitsvertrag zu unterschreiben und die Unterlagen nachzureichen.

Guten Tag,

einen Zwang kann ich da im Grundsatz nicht erkennen. Allerdings müssen Sie freilich die Lohnsteuerkarte übersenden. Außerdem ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung ohne Vertrag durchaus schwierig. Nicht zuletzt ist wie immer die Beweisbarkeit von Ansprüchen schwierig, wenn nichts schriftlich vorliegt. mfg He

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