Fehler im Arbeitsvertrag, Schulabschluss?


14.04.2022, 08:34

*Fachhochschulreife ist nicht die Mindestvorrausetzung. Hauptschulabschluss ist die Mindestvorraussetzung.

AlexausBue  14.04.2022, 08:35

Was ist denn der

schulische Teil der Fachhochschulreife

?

ndson 
Fragesteller
 14.04.2022, 08:38

Die volle Fachhochschulreife wird in der Regel erworben durch einen schulischen und einen praktischen Teil in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer mindestens 2 B.A.B

AlexausBue  14.04.2022, 08:45

Warst Du auf einem Gymnasium? Wie lange?

ndson 
Fragesteller
 14.04.2022, 08:47

Ich habe die schulische Fachhochschulreife, keine Frage. Jedoch ist das im legalen Sinne nicht die vollständige Fachhochschulreife. Die bekommt man nur mit Arbeitserfahrung

2 Antworten

Wenn du nur den schulischen Teil der FH-Reife hast, dann hast du keine FH-Reife.

Einen Abschluss namens "schulischer Teil der FH-Reife" gibt es nicht. Also kommt der Schulabschluss zum Tragen, den du vor dem schulischen Teil der FH-Reife gemacht hast, d.h. (wenn du sie erworben hast) die Mittlere Reife.

Rufe beim Arbeitgeber an und sage Bescheid, dass es da ein Missverständnis gegeben hat, dass du bisher nur die Mittlere Reife hast (wie anhand deiner Zeugnisse ersichtlich) und dass sie dir bitte einen korrigierten Arbeitsvertrag schicken sollen.

LuClRa  14.04.2022, 10:42

Stimmt so nicht.

Ich bin auch ein Jahr vor Abi abgegangen.

Habe ein AbgangsZeugnis und dort steht als Abschluss...schul. Teil der FH Reife! Nicht FOS Reife, was nicht korrekt wäre!

Wer die gymnasiale Oberstufe nicht mit dem Abitur, sondern bereits nach der 12. Klasse abschließt, hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife schon geschafft. Den schulischen Teil können Sie aber auch nachholen.

Fachhochschulreife: Der schulische Teil (fachhochschulreife-nachholen.de)

ndson 
Fragesteller
 14.04.2022, 08:46

Ja schon klar, aber das ist dann nicht die volle Fachhochschulreife und darf als diese auch nicht bezeichnet werden

AlexausBue  14.04.2022, 08:52
@ndson

OK ich habe es jetzt auch gelesen und sehe das Problem.

Das ist (wen wundert's) verwirrend.

Ich wusste nicht, dass es diese Unterscheidung überhaupt gibt.

Insofern weiß ich nicht genau, ob das ein fester Begriff ist. Denn dann würde ich auf die ausführliche Bezeichnung

Fachhochschulreife (schulischer Teil)

bestehen.

Sicher ist sicher