Mutterschutz Zimmermädchen, Küchenhilfe

1 Antwort

Sie darf nur bedingt einige der genannten Tätigkeiten ausführen. Mit fortschreitender Schwangerschaft immer weniger. Aber am Besten sie spricht mit ihren Frauenarzt, der kann exakt sagen, was geht und was nicht. Ggf. eben auch eine Freistellung erwirken. Aus dem Bauch heraus würde ich raten, alles, was man auch zu Hause noch im Haushalt mit Bauch macht, kann man auch beruflich noch machen.