Unterhalt für geschiedene Frau wenn diese wieder Schwanger und im Mutterschutz?

6 Antworten

Dein Freund soll sich bei einem Rechtsanwalt erkundigen. Der Unterhalt kann jederzeit neu festgesetzt werden, dein Freund muss das nur bei Gericht beantragen. Dabei hilft ihm ein Rechtsanwalt. Außerdem hat dann dein Freund die Sicherheit, dass die Ex keine weiteren Forderungen stellen wird, weil der neue Unterhalt gerichtlich festgelegt wird.

Das Problem habe ich gerade selbst. Ich zahle für mein Kind (ist für mich selbstverständlich). Ich zahle für meine Ex (die sich einen Neuen ausgesucht hat). Und nun ist sie schwanger von dem Neuen. Wir sind noch nicht geschieden. Auskunft meines Anwalts: Ich könnte jetzt vor Gericht den "Verursacher" auf Unterhalt verklagen. So in meinen Worten gesprochen. Es ist alles so unglaublich kompliziert mit diesen Gesetzen hier in Deutschland. Also der Verursacher dieser Schwangerschaft hat es der Frau dummer Weise nicht ermöglicht zu arbeiten. "Der Verursacher" hat in diesem Fall eher dazu beigatragen, daß sie nicht mehr arbeiten kann. Deswegen kann ich ihn vor Gericht ziehen. !!!Wahnsinn!!! Ob Dir das jetzt hilft? Ich lach mich eigentlich nur noch schlapp...Danke Welt, Danke deutsche Gerichtsbarkeit.

Solange die Ex nicht wieder verheiratet ist, muss Dein Lebenpartner für die Exfrau leider zahlen ( wenn das bei der Scheidung so festgelegt wurde). Für seinen Sohn muss er so oder so zahlen- ganz gleich ob die Frau wieder verheiratet ist oder nicht.

Tatsächlich ist die Ex-Frau verpflichtet, für sich selber zu sorgen, sofern das gemeinsame Kind nicht mehr allzu klein ist. Das sie das selbstverschuldet verzögert, kann nicht den Ex-Mann zum Nachteil gereichen. Dass sie nicht arbeitet, sondern wieder schwanger ist, hat der Ex ja nicht zu vertreten sondern sie.

Wenn mehrere Personen leistungsfähig sind, dann haben sie Unterhalt anteilig entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu leisten. Wenn der "neue" Vater keinen Unterhalt leisten kann, hat Dein Partner Pech gehabt. Ansonsten muß er wie geplant so lange Unterhalt zahlen, bis das eigene Kind seinen 3. Geburtstag erreicht.

was ist den das für ein Unsinn? Unterhalt muss gezahlt werden bis zur VOLLJÄHRIGKEIT der eigenen Kinder ..... Seit wann muss ein fremder Mann für Kinder unterhalt leisten die gar nicht seine sind? Ausnahme: er adoptiert das Kind ....

@beast

Für die FRAU, nicht für das Kind meinte ich. Das Kindesunterhalt weiter gezahlt werden muß, ist ja sowieso klar.

Wenn sie jetzt eh schwanger und im Mutterschutz ist, braucht sie eh nicht arbeiten gehen...