Nicht antritt 1.Arbeitstag wegen Krankheit, vertrag nichtig?

3 Antworten

in einem Arbeitsvertrag steht dass bei nicht antritt des 1 Arbeitstages der vertrag nichtig wird

Eine solche Regelung ist nur aufgrund eines Tarifvertrags erlaubt (wie z.B. in den beiden Tarifverträgen für die Zeitarbeit iBZ und BAP); und dann betrifft das auch nur den Fall, dass das Arbeitsverhältnis unentschuldigt nicht angetreten wird (also ohne Information an den Arbeitgeber).

Wenn du Deinen Arbeitgeber also vor Arbeitsantritt über Deine Verhinderung/Erkrankung informierst, dass Du die Arbeit an diesem Tag nicht antreten kannst, führt das nicht dazu, dass der Arbeitsvertrag nicht zustande kommt/"nichtig wird".

Außerdem bist du durch Deine Schwangerschaft "geschützt", sofern der Arbeitgeber davon weiß bzw. darüber informiert wird (die Fristen sind Dir ja bekannt, sollte es zu einer Kündigung kommen).

Hast du eine Schwangerschaft beim Bewerbungsgespräch oder ähnliches angegeben? Im wievielten Monat bist du? Das Mutterschutzgesetz greift dann wenn du die Schwangerschaft angegeben hast, dann müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden, Arbeitszeit, Platz zum Ausruhen, keine Körperlichen Arbeiten. Ab einen gewissen Zeitpunkt, darfst du dann gar nicht mehr Arbeiten, oder wenn der Arzt dir ein Arbeitsverbot ausspricht.

Grundsätlich bist du kündbar, aber ich geh davon aus, dass du die Schwangerschaft hast angegeben, deshalb sollte ein besonderer Kündigungsschutz bestehen, sofern du dich ordnungsgemäß abgemeldet hast und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast. Du solltest mit dem Chef sprechen.

Incura 
Fragesteller
 08.12.2019, 21:42

Abgegeben habe ich es noch nicht, da weiss ich aber dass es keine rolle spielt.. selbst wenn ich gekündigt werde habe ich 2 Wochen zeit um den AG zu informieren und er muss die Kündigung somit zurück ziehen.

Meine frage ist, da ich im Krankenhaus war Aufgrund dessen dass ich mich immer übergeben muss sobald ich nur was trinke werde ich morgen mich erstmal krank melden müssen.. im vertrag steht aber "bei nicht antritt des 1. Arbeitstages ist der vertrag nichtig" morgen wäre der erste tag.. das wäre dann ja keine Kündigung. Ich frage mich aber ob das nur gilt wenn man einfach nicht erscheint oder auch wenn es aufgrund Krankheit ist..

Klar ich werde den Arbeitgeber morgen direkt kontaktieren allerdings wenn der vertrag dann nichtig sein wird würde ich morgen eben arbeiten müssen und ja..

Ich bin in der 8ssw

Mandrax89  08.12.2019, 21:59
@Incura

Ich denke da wirst du dir keine Sorgen machen müssen. Krank ist Krank, gerade in der Schwangerschaft. Erkläre dem Chef das genau, frage nach wie das aussieht. Ich denke schon, dass die Schwangerschaft dich da noch weiter schützt. Einfach Anrufen und Fragen. Hast du den Vertrag genau durchgelesen? Vielleicht stehen irgendwo noch Ergänzungen zu dem Nichtigkeitspunkt. Steht da was im Falle von Krankheit? 8 Woche? Ja ohnehin bestehen für dich besondere Schutzmaßnahmen im Betrieb. Aber durch eine Arbeitsunfähigkeit dürfte der Vertrag nicht nichtig sein. Fragen, dann vorlegen, alles genau erklären.

Incura 
Fragesteller
 08.12.2019, 22:04
@Mandrax89

Ja, habe ihn genau durchgelesen. Es steht nur dieser eine Satz dort.

Ich habe zum Glück erst um 12.00 Uhr arbeitsbeginn so habe ich noch genügend zeit dies zu klären..

Danke schonmal

Mandrax89  08.12.2019, 22:06
@Incura

Gespannt bin ich auch auf die anderen Antworten. Im Rückblick unabhängig ob dass nun klappen wird, wünsche ich dir viel Erfolg, mit dem Kind, mit dem Arbeitsplatz und mit allem!

wilees  08.12.2019, 22:19

Wenn sie bereits beim Vorstellungsgespräch eine Schwangerschaft bekanntgegeben hätte, wäre wohl sicherlich dieser Arbeitsvertrag mit einer ZAF nicht zustandegekommen.

Der Vertrag ist unterschrieben und da Du schwanger bist, kann die Firma trotz Probezeit etc. nicht mehr aussteigen.

im vertrag steht aber "bei nicht antritt des 1. Arbeitstages ist der vertrag nichtig" morgen wäre der erste tag.

Und ich glaube nicht, dass man mit einer derartigen Klausel das Mutterschutzgesetz aushebeln kann - aber das bedürfte u.U. einer Klärung mit einem Juristen.

Familiengerd  09.12.2019, 12:32
Grundsätzlich bist du kündbar

Nein! Es besteht ein generelles Kündigungsverbot!

Das heißt, dass selbst eine fristlose Kündigung aus "wichtigem Grund" (den sprichwörtlichen "silbernen Löffel geklaut") ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht erlaubt ist.

Mandrax89  12.12.2019, 23:40
@Familiengerd

Ja, das habe ich dann ja im zweiten Punkt dann auch so geschrieben. Generell ist das so, wenn nicht die Schwangerschaft wäre... Danke dir für deine korregierung :)

wenn Du vor Arbeitsbeginn wegen arbeitsunfähigkeit nicht antreten kannst, bekommst du sofort krankengeld von deiner Krankenkasse; ksotet dem Arrbeitgeber also garnichts.