Mutterschutz-Urlaubsanspruch-Betriebsferien ?

1 Antwort

Während der Schutzfrist vor und nach der Entbindung handelt es sich nicht um Urlaub. Sie haben 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung die Schutzfrist. Der Anspruch auf ihre Urlaubstage bleibt davon unberührt. Da ist es egal, ob in dieser Zeit Betriebsferien sind oder nicht.