Urlaub in den Ferien, wenn Kind in der Ausbildung ist?

4 Antworten

Ein Vorrecht in dem Sinne gibt es wohl nicht, aber ich kenne es, dass firmenintern besprochen wird wer dringend Urlaub zu den Schulferien braucht. Die Sommerferien sind lang, also kann man da meistens etwas schieben, sodass jeder mal frei hat.

Bei uns wird der "bevorzugt", der kleinere Kinder hat, denn die sind ja noch mehr auf elterliche "Betreuung" angewiesen. Die kinderlosen Arbeitnehmer bei uns wollen gar nicht zu den Ferienzeiten Urlaub haben, denn außerhalb der Saison ist es billiger und man hat seine Ruhe...

Auch hier ist einfach am besten, wenn man mit den Leuten redet, dann findet mal meistens einen Kompromiss mit dem alle leben können.

Der AG soll nach dem Bundesurlaubsgesetz die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. Ein Vorrecht gibt es in diesem Sinne für Niemanden. Es liegt dann im Ermessen des AG, z. B. Eltern mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien bevorzugt Urlaub zu gewähren. Allerdings bestünde auch darauf kein Rechtsanspruch. Ein "Kind" in Berufsausbildung stellt sowieso keinen Grund für bevorzugten Urlaub dar.

Die vom Gesetzgeber gewünschte Berücksichtigung der familiären Situation begründet da schon eher den Vorzug des MA mit Partner in Betriebsferien. Aber auch dieser hat kein gesetzlich verankertes Vorrecht.

Ein Vorrecht hat keiner. Da sollte man sich einigen. Eine Partei in den ersten Ferienwochen und die andere in den letzten Ferienwochen. Letztendlich muss das dann der Chef regeln, wenn es nicht anders zu einer Einigung kommt.

Bei mir war das so geregelt, dass es 4 Gruppen gab, die im Wechsel ihre Urlaubswünsche anmelden konnten. So kam man alle 4 Jahre in die 1. Gruppe mit "Feriengarantie"!

Wenn dein Kind in der Ausbildung ist, dann hast du kein Vorrecht mehr auf Urlaub. Dein Kind hat jetzt ein eigenständiges Leben.