Mutter verstorben, jetzt verlangt der Vermieter einen Erbschein

4 Antworten

Das darf er nicht , drohe mit dem Anwalt das hilft immer.

Da bist du hier wirklich am falschen Ort, er hat sich einen Anwalt genommen, also solltest du dir auch einen nehmen. Mir schein es so, als wäre der Vermieter ein echtes charakterliches Scheusal, was anderes kann man hier ja nicht schreiben.

Nach dem Tode eines Mieters sind die Erbberechtigten automatisch zur weiteren Zahlung verpflichtet. Doch sie können (oft sogar kurzfristig) kündigen. Bis dahin sind weiterhin Miete und Nebenkosten zahlen, da die Wohnung ja noch belegt ist - oder ist sie schon ausgeräumt?

TIPP: Zahlung leisten mit dem Hinweis "Unter Vorbehalt" und dies dem Vermieter/Anwalt so mitteilen.

Schriftlich einen Termin zur Vorlage der Jahresabrechnungen setzen. Die Auszahlung von Guthaben aus dem Jahr 2011/2012 hätte deine Mutter schriftlich verlangen müssen. Hast du da Unterlagen?

deletedname  06.02.2014, 16:16

Erbberechtigten? Im ernst? Das klingt mir aber ein wenig weitgegriffen, erstens und da bin ich mir 100% müsste niemand die Kosten übernehmen, der über kein eigenes einkommen verfügt und zweitens, wenn ich irgend einen Verwandten habe, der verstirbt und ich als Erbe in Betracht komme muss ich nicht dem seine Miete zahlen, nur weil ich Erbberechtigt bin und drittens da bin ich mir auch 100% kann man, wenn jemand z.B. verstirb auch direkt sein Telephonanschluss kündigen, warum sollte es bei der Wohnung nicht genauso sein? Es ist immer nur der Zahlungspflichtig der den Vertrag abgeschlossen hat und nicht irgend ein Fremder.

sassenach4u  18.02.2014, 10:52
@deletedname

Doch, die Erben treten in die bestehenden Verträge ein und müssen diese ordnungsgemäß kündigen- davon befreit ist man nur, wenn man das Erbe ausschlägt.

Dein Vermieter wird sich mit einer ganz profanen Sterbeurkunde begnügen müssen.

Das was er abzieht, ist schon fast Schikane und entbehrt jeder Grundlage.

Lege ihr eine Sterbeurkunde vor. Und die Miete für Februar kannst du noch einbehalten, bis sie ihre Nebenkostenabrechnung erledigt hat, sonst rennt ihr am Ende noch lange hinter eurem Geld her. Oder aber ihr überweist es ausdrücklich "Unter Vorbehalt" und schreibt diesem Vermieter einen schönen Brief mit Fristsetzung, bis wann er sich um die restlichen Kosten kümmern muss (euer Guthaben).

Die Kündigung ist von eurer Seite aus in Ordnung.

Mit dem Anwaltsschreiben geht ihr am besten erst mal zum Mieterschutzbund. Alles Gute!