Pflegegeld für Pflegekind ab Antragstellung was ist mit der Zeit davor??

5 Antworten

Nein, die Zeit davor bekommt man kein Geld. Normalerweise sind die Kinder, bevor sie Pflegekind werden, ja entweder noch in der leiblichen Familie oder ( wenn es schnell gehen soll) in einer Bereitschaftspflegefamilie. Dann wird der Antrag gestellt, eine Pflegefamilie gesucht ( die das Kind dann schon kennen lernen darf) und ab Tag der Bewilligung zieht das Kind dann bei dir ein. Als Pflegeeltern muss man ja auch Prüfungen und Kurse noch machen

für diese Zeit greift gar nichts. Kein Amt zahlt im Nachhinein für einen Antrag der später eingegangen ist. Das ist so im deutschen Recht und da hast du keinerlei Chance. Du hättest im Dezember einen Antrag stellen müssen, letztendlich wahrscheinlich sogar egal welchen. Du darfst nämlich unwissend sein und deinen Antrag an der falschen Stelle abgeben. Dann ist diese Stelle nämlich verpflichtet deinen Antrag an die richtige Stelle weiter zu leiten. Dann hat man auch einen Anspruch ab Antragsstellung. Aber wenn kein Antrag gestellt wurde gibt es auch keinen Anspruch.

Hätte ich nicht erst ab Bestallung einen Antrag stellen dürfen?

@Gourdet

aus meiner Sicht nicht. Die Bestallung ist lediglich ein rechtlicher Aspekt das Sorgerecht betreffend. Pflegegeld erhält aber nicht das Kind sondern die Familie die das Kind pflegt. Somit kann die Familie den Antrag darauf durchaus stellen. Anträge für das Kind kann man natürlich erst stellen wenn man auch das entsprechende Sorgerecht dazu hat. Aber vor dem Urteil muss es ja auch einen Vormund für das Kind gegeben haben. Dann hätte dieser den Antrag stellen können / müssen. Es kann doch niemand verlangen das man sich der Aufgabe annimmt ein Kind aufzunehmen und das dann auch noch selbst finanziert.

@Gourdet

Hätte ich nicht erst ab Bestallung einen Antrag stellen dürfen?

Nein, die Vormundschaft ist unabhängig vom Anspruch des Kindes auf Pflegegeld. Um Pflegegeld zu bekommen, muss ein Antrag Hilfe zur Erziehung" vorliegen.

Wer hatte das Sorgerecht bzw. die Vormundschaft bis zum 25.02.?

@DasNeueProfil

Die Mutter hatte alleiniges Sorgerecht, diese ist am 1.12.2016 gestorben. Ich habe das Kind direkt bei mir aufgenommen, hatte allerdings kein Sorgerecht, theoretisch geht das Sorgerecht dann an das Jugendamt über oder?

@Gourdet

es muss sofort ein, mindestens vorübergehender, Vormund bestellt werden. In aller Regel ist das das Jugendamt bis es eine abschließende Entscheidung gibt.

@Sanja2

In unserem Fall wurde das nicht gemacht,

ich war bereits im September 2016 auf dem Jungendamt, habe dort nach den Möglichkeiten gefragt, da der Tod der Mutter abzusehen war, damals wurde mir gesagt: Beim zuständigen Amtsgericht Vormundschaft beantragen, sobald ich die Bestallung hab, beim Jugendamt Pflege für das Kind beantragen.

Es wurde für die kleine ein Gerichtlicher Beistand bestellt, auf die Frage, wer ab jetzt Entscheidungen für das Kind trifft, bspw standart arztbesuche, Impfungen usw, konnte mir niemand beantworten.

Das Sorgerecht und Pflegekind sind zwei verschiedene Dinge. Kann gut sein, dass du als Pflegemama sogar nie das Sorgerecht bekommst

@Paulina42

Ich habe vom Gericht alle Sorgerechtsteile bekommen

@Gourdet

in dem Moment in dem du das Sorgerecht hast, hast du das Recht im Namen des Kindes alle Anträge für was auch immer zu stellen. Dieses Recht hast du vorher nicht. Pflegegeld allerdings wird ja nicht dem Kind gezahlt sondern dir für die Leistung der Pflege und Versorgung des Kindes. Somit würde es mich wundern wenn du diesen Antrag nicht ab dem Tag stellen könntest ab dem du das Kind bei dir aufnimmst. Ich fürchte da bist du falsch beraten worden

Wenn Du das Kind am 1. 12. über das Jugendamt aufgenommen hast, bekommst Du auch ab dem Tag des Einzugs Pflegegeld. Wichtig ist nur, dass Ihr eine Pflegeerlaubnis für das betreffende Kind vom Jugendamt habt. Dann müssen die wirtschaftlichen Jugendhilfen auch ab dem Tag des Einzuges des Kindes bezahlen. Und ich weiß wovon ich schreibe. Ich habe selbst 2 Pflegekinder in Vollzeitpflege über 17 Jahre gehabt. Da beide Kinder nun erwachsen sind nehme ich noch Kinder in Ü-Pflege auf und auch da bekomme ich vom 1. Tag an Pflegegeld. Und glaubt mir, das hat nichts mit der Vormundschaft zu tun, sondern nur mit der Pflegeerlaubnis. Wenn das Kind allerdings am 1.12. bei Euch eingezogen ist ohne dass Ihr eine Pflegeerlaubnis hattet, dann dürftet Ihr wohl kein Pflegegeld rückwirkend bekommen. Im Zweifelsfall wendet Euch an die wirtschaftlichen Jugendhilfen. Viel Erfolg

Ziemlich blöde Bemerkung muss ich sagen. Wer keine Ahnung von Pflegekindern hat und auch sonst nichts vernümpftiges zu sagen weiß, sollte die Klappe halten. Auf solche Bemerkungen kann man echt pfeifen

nicht Griesuh habe mich vertan, sorry meinte jimpo

Wie so sollst du Pflegegeld für ein Pflegekind erhalten, wenn noch kein Antraggestellt wurde?

Das ist bei allen Anträgen so, es gibt erst was ab dem Tag der Antragstellung.