Muster Schreiben Rücktritt vom Kaufvertrag Auto?

3 Antworten

Bei mir wurde nämlich der KM-Stand gedreht und der Verkäufer zögert das Geld hinaus. Hat da jemand was passendes ?

Auch das ist ein Sachmangel. Du hast ein Auto bekommen, dass abweichend vom Kaufvertrag deutlich mehr Kilometer gelaufen ist.

Das ist fälschen einer zugesicherten Eigenschaft.

aramis2907  24.04.2014, 14:48

Somit muss man nicht zurücktreten - der Kaufvertrag ist rechtlich NICHTIG.

jurafragen  24.04.2014, 14:55
@aramis2907

Warum sollte der Kaufvertrag nichtig sein, er ist nur nicht richtig erfüllt worden.

wolkenkoenig23 
Fragesteller
 24.04.2014, 15:03
@jurafragen

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Der Händler sagt er wird mir kein Geld geben, solange er das Geld von dem anderen nicht bekommen hat.

Er hat von Händler zu Händler gekauft, also ohne Gewährleistungsansprüche. Ich habe von Privat zu Händler gekauft, also volle Ansprüche auf mein Geld.

Nur wie bekomme ich es jetzt in der Praxis?

jurafragen  24.04.2014, 15:27
@wolkenkoenig23
Nur wie bekomme ich es jetzt in der Praxis?

Wenn der erkäufer nicht zahlen will, dann wirst du das Geld einklagen müssen. Wenn du Dir unsicher bist, welchen Weg du dabei gehen sollst, dann solltest du dich anwaltlich vertreten lassen. Und möglichst nicht durch einen ADAC-Vertrauensanwalt, der ins blaue hinein irgendwelche komischen Aussagen trifft.

wolkenkoenig23 
Fragesteller
 24.04.2014, 15:28
@jurafragen

Also keine Frist setzen, sonder direkt zum Anwalt.?

Okay.. gut.

wolkenkoenig23 
Fragesteller
 24.04.2014, 14:48

Das ist arglistige Täuschung...

Mir wurde er mit 163000 km verkauft ohne Berichte usw. Laut Audi und dem Vorbesitzer hat er 300000 km.

Also habe ich ihm ja arglistige Täuschung nachgewiesen.

Brauche nur jetzt mal bitte ein Musterschreiben, in dem eine Frist enthalten ist und Androhung rechtlicher Schritte, bei Geld Verzug.

Hat da jemand ein Muster?

wolkenkoenig23 
Fragesteller
 24.04.2014, 14:49
@wolkenkoenig23

Edit: Laut ADAC-Rechtsberatung, muss ich ihm eine 10-Tage Frist gewähren, erst dann gilt es als Verzug und er kann rechtlich belangt werden.

Was stimmt jetzt?

jurafragen  24.04.2014, 14:56
@wolkenkoenig23
eine 10-Tage Frist

Für was denn? Es dürfte unmöglich sein, den Vertrag durch Lieferung einer mangelfreien Sache zu erfüllen.

wolkenkoenig23 
Fragesteller
 24.04.2014, 15:01
@jurafragen

Das bedeutet?

Welche Schritte muss ich einleiten um endlich mein Geld wiederzubekommen?

Er sagt zu mir, bevor er das Geld von dem anderen Händler nicht wieder hat, bekomme ich meines nicht.

jurafragen  24.04.2014, 15:29
@wolkenkoenig23
Das bedeutet?

Weiß ich nicht. Ich würde auch gerne wissen, was für eine Frist der Anwalt da meint.

Welche Schritte muss ich einleiten um endlich mein Geld wiederzubekommen?

Meiner Meinung nach wäre der Rücktritt hier der richtige Weg, einer Fristsetzung bedarf es nicht, da ein ansonsten gleichartiges Fahrzeug mit richtiger Kilometerleistung nicht verfügbar sein wird.

Er sagt zu mir, bevor er das Geld von dem anderen Händler nicht wieder hat, bekomme ich meines nicht.

Dann hat er ein merkwürdiges Rechtsverständnis.

Also, wenn der Händler jetzt schon rum zickt mit seiner Auszahlung dann nutzen auch DEINE Briefchen wenig. Einzig der Brief von einem fachkundigen Anwalt mit der Androhung einer Strafanzeige (abhängig davon wie der Händler über die Manipulation Bescheid wusste) wird Eindruck hinterlassen. Er hat einfach keine Kohle, ist nicht liquide und aus dieser Motivation heraus zahlt er nicht. Ist bestimmt so ein Händler am Straßenrand mit Bretterbude und wehenden Fähnchen (Auto Import - Eport :-) )

wolkenkoenig23 
Fragesteller
 24.04.2014, 17:03

Genau so einer ist das... Werde jetzt einen Mahnbescheid anfordern... beim Amtsgericht, das läuft dann darauf hinaus, dass irgendwann ein Gerichtsvollzieher vor seiner Tür steht. Der mein Geld holt und die entstandenen Kosten wiederholt.

Er will es nicht anders.

Und nem Anwalt stecke ich nicht unnötig Geld in Rachen.

jurafragen  24.04.2014, 17:24
@wolkenkoenig23
Werde jetzt einen Mahnbescheid anfordern

Das Mahnverfahren ist hier aber unzulässig, da dein Anspruch von einer Gegenleistung (Rückgabe des Fahrzeugs) abhängt. Auch müsste vorher wirksam der Rücktritt erklärt werden.

Ich würde einen Rechtsanwalt aufsuchen und nicht solche Spielchen probieren. Das führt zu nichts.

wolkenkoenig23 
Fragesteller
 25.04.2014, 01:48
@jurafragen

Hm...

In Ordnung.. ich werde dann nen Anwalt aufsuchen.