Autoverkauf Privat- - Streit mit Käufer
Hallo,
habe am Sonntag ein 9 Jahre altes Auto verkauft von privat an privat. Der neue Käufer lässt mich seit dem nicht mehr in Ruhe und ruft die ganze Zeit an.
Er kommt immer wieder mit neuen Mängeln. Zuvor hatte er das Auto eine Stunde besichtigt. Insgesammt war mit 3 weiteren Personen hier die ebenfalls mit Ihm das Auto ansahen. Probefahrt wollte er nicht machen. Jetzt gibt er an das u.a. der Schlüssel nicht zum Kofferraum passt. Was wiederum nicht stimmt. Die Originalschlüssel habe ich ausgehändigt. Das schloss ist verrostet. Was bei der Besichtigung schon festgestellt wurde aber nicht bemängelt wurde.
er beriief sich andauernd darauf das er das Auto ja noch 2 Wochen zurückgeben kann. Kaufvertrag war vom Adac aus dem Internet ausgedruckt: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2011_Kaufvertrag_priv_priv_33300.pdf
Er bemängelt auch die Rechnungen zwecks Zahnriementausch (Hinterherhofwerkstatt)
Muss ich überhaupt noch ans Telefon? Hat er ein recht das Auto zurückzugeben? Das mit dem schloss steht nicht als Mangel im Vertrag da ich selbst immer Funkfernbedienung benutzt habe und das garnicht mitbekommen hab.
Vielen Dank!
5 Antworten
Meine Vorposter haben schon das Wichtigste gesvchrieben.
Das Ziel dieser Masche ist es, dich unter psychologsichem Druck zu setzen um Geld von dir zu bekommen. Um so besser er dieses pychologische Spielchen beherrscht und um so "schwächer" du bist um so mehr Geld verdient er damit. Du glaubst nicht wie oft diese Masche funktioniert. Für ihn leicht verdientes Geld mit der Angst Anderer.
Nochmals zur Wiederholung: Es gibt beim Autokauf kein Rückgaberecht. In keinen Fall. Auch nicht in deinem :-) Wenn du wie geschrieben den ADAC-Standardvertrag benutzt hast, dann hast du als Privatverkäufer auch die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen.
Wer mit 3 Personen aufschlägt um dann 1 Stunde ein altes Auto zu besichtigen und dann angeblich nicht in der Lage ist grundlegende Dinge zu erkennen dem ist nicht mehr zu helfen. Wobei, wie ich schon geschrieben habe, die Jungs wussten genau was sie machen und wissen auch jetzt genau was sie machen.
Meiner Vermutung nach will der Käufer das Auto ja nicht zurückgeben, sondern er will Geld von dir in Form einer Ermässigung des Kaufpreises.
Sollte doch ein Schreiben eines Anwaltes kommen: Jeder Anwalt der 2 Gehirnzellen besitzt sollte wissen das die Forderung aufgrund eines angeblichen 14-tägigen Rückgaberechtes totaler Blödsinn ist. Deswegen wird, wenn überhaupt, höchstwahrscheinlich behauptet, dass das Fahrzeug Mängel hat, dir diese Mängel bekannt waren und du diese Mängel arglistig verschwiegen hast. Diesen Nachweis zu führen ist extrem schwer, aber man kann es doch einfach mal behaupten um dich in die Ecke zu drängen, einen psychologischen Druck aufzubauen und mal zu schauen wie lange es dauert bis du einknickst.
Sollte es dann tatsächlich vor Gericht gehen sollte (was ich nicht glaube), dann muss die Gegenseite beweisen, dass du sie wissentlich getäuscht hast und der Richter muss dann der Argumetation auch folgen. Eine arglistige Täuschung liegt z.b. dann vor, wenn du zum Käufer gesagt hast, dass deine Werksatt sagte, dass man das Auto für 300 Euro Reparaturkosten durch den TüV bringt, aber die Aussage deiner Werkstatt nicht 300 Euro, sondern z.b. 3.000 Euro war.
Wenn du ADAC-Mitglied bist, dann ist eine kostenlose rechtliche Erstberatung im Beitrag enthalten. Wenn also von der Gegenseite was kommt, dann wende dich z.b. an diese Stelle.
Noch Fragen? Dann einfach melden :-)
weißt du was mich erwarten würde, wenn er wirklich einen Anwalt nimmt? Müsste ich dann schriftlich Stellung nehmen oder wirklich zu Gericht? Lächerlich bei einem 9jahre alten Auto.
Nein, das hat er nicht. Ich würde nicht mehr ans Telefon gehen! Er hat sich das Auto lange genug angesehen, und das nicht allein. Zudem hatte er abgelehnt, eine Probefahrt zu machen. Somit ist das Umtauschrecht meines Erachtens hinfällig.
Der Käufer beruft sich die ganze Zeit darauf das ich dies nicht gesagt habe. Auch bei ner Probefahrt hatte er das Türschlossproblem nicht bemerken können.
Achja mittlerweile kam ein weiterer Anruf er will das Auto nicht da ein Schwungrad kaputt ist. Ich nehme an das ist ein Verschleißteil was man hätte Prüfen können. Er möchte 1500 Preisnachlass *lachnummer!
Nicht darauf eingehen, Telefon nicht mehr abnehmen. Sollte er tatsächlich so blöd sein, Dich vor Gericht zu zerren (falls er einen sehr schlechten Rechtsberater hat), dann Entschädigung verlangen für Deinen Aufwand, dort zu erscheinen....
Also, ich mag mir nicht den ganzen Vertragstext durchlesen. Sollte aber irgendwo stehen, dass der Wagen "wie gesehen, so gekauft" übergeben wurde, dann kannst Du dem Käufer getrost sagen, dass er sich beim lieben Gott oder sonst wo beschweren, Dich aber endgültig in Ruhe lassen soll.Für den Fall, dass diese Klausel besteht, hat er überhaupt keine Rechte, irgendwas zu ändern/zurück zu geben. Egal, was er glaubt, was Du gesagt haben sollst.
Sollte aber irgendwo stehen, dass der Wagen "wie gesehen, so gekauft" übergeben wurde, ... Für den Fall, dass diese Klausel besteht, hat er überhaupt keine Rechte, irgendwas zu ändern/zurück zu geben
Zum Glück steht dies Klausel nicht (allein) im Vertrag, denn sonst hätte Sandra ein Riesenproblem!
Guck mal oberhalb der römisch I, was da steht (sogar stehen muss):
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. ....
Wenn er so blöd ist, zuerst mit 3 Personen zu kommen, ohne Probefahrt aber schließlich doch die Katze im Sack zu kaufen, ist er selber schuld. Wenn ein defektes Kofferraumschloss beim Kauf bemerkt wurde, und du es nicht absichtlich vertuscht hast, wovon ich mal nicht ausgehe, ist das sein Problem. Und beim Privatkauf musst du keine Gewährleistung geben, juristisch alles auf deiner Seite. Wenn er so weitermacht, verwarn ihn, wenn er nicht aufhört kannst du ihn wegen Nötigung drankriegen. Dont worry, be happy :)
vielen Dank! wenn das so einfach wäre mit dem "be happy"
Privatkauf ....gekauft wie besichtigt. Sag ihm beim nächsten Anruf,er soll dich in Ruhe lassen. Als Privatperson musst du keinerlei Gewährleistung übernehmen. Allerdings versteckte Mängel,die du kennst,musst du dem Käufer nennen.
Privatkauf ....gekauft wie besichtigt.
Das würde auch bei einem Privatkauf leider nicht mehr reichen. ;) Aber Sandra hat ja das richtige Vertragsformular mit dem Ausschluss der Sachmägenhalftung verwendet. ;)
Nicht das er ankommt und sagt, ich hab es gewusst. obwohl ich es garnicht gewusst habe.
weißt du was mich erwarten würde, wenn er wirklich einen Anwalt nimmt? Müsste ich dann schriftlich Stellung nehmen oder wirklich zu Gericht? Lächerlich bei einem 9jahre alten Auto.