Rücktritt v. Kaufvertrag Küche

8 Antworten

Du kannst es versuchen. Wenn der Verkäufer kulant ist, dann geht das. Allerdings wirst Du bestimmt nicht kostenlos aus der Sache kommen. Der Verbraucher ist schon gut geschützt, denn Du bist ja beraten worden usw. Du hattest die Möglichkeit vor Unterzeichnung des Vertrages, dir über die Konsequenzen Deiner Unterschrift ausreichend Gedanken zu machen. Ein Widerrufsrecht hast Du nur bei sog. Haustürgeschäften, weil eben genau da die Beratung und die Willensbildung sehr eingeschränkt ist. Mit Haustürgeschäften meine ich sowohl an der Haustür, als auch telefonische Käufe.

Ein Rücktritt ist nur möglich bei Haustürgeschäften und im Fernabsatz.

Da bei einer Küche schon Planungsarbeit angefallen ist, kommst du da nicht kostenlos raus.

Wieso sind Konsumenten im Nachteil? Wer wird denn zu einer Unterschrift gezwungen?

jurafragen  24.04.2014, 14:30
Ein Rücktritt ist nur möglich bei Haustürgeschäften und im Fernabsatz.

Nein, bei Haustürgeschäften und im Fernabsatz ist ein Widerruf möglich. Ein Rücktritt ist immer dann möglich, wenn ein Rücktrittsgrund vorliegt.

Wenn die Küche keine Fehler hat und du sie nicht im Internet gekauft hast, kann der Verkäufer sie zurücknehmen, er muss es aber nicht. Du hattest schließlich alle Zeit der Welt, dir das zu überlegen, dich beraten zu lassen, dir das anzuschauen und anzufassen. Nach Unterzeichnung des Vertrags wird die Küche produziert, das heißt, der Produzent wäre extrem im Nachteil, wenn die Kunden fröhlich ihr Zeug wieder abstellen könnten: Er produziert auf Maß und bekommt als Gegenwert einen Stinkefinger.

Wenn du die Kueche im stationaeren Handel gekauft hast (also nicht per Fernabsatz), kannst du nur gegen Schadensersatzzahlung vom Kauf zuruecktreten. Zum ersatzpflichtigen Schaden gehoert auch der entgangene Gewinn des Moebelhauses.

Ueblicherweise vereinbaren Moebelhaeuser fuer solche Faelle einen pauschalen Schadensersatz von 20% bis 25% des vereinbarten Kaufpreises (i.d.R. mittels AGB). In dieser Hoehe ist das auch weitestgehend "gerichtsfest". Nur wenn du nachweisen kannst, dass tatsaechlich ein geringerer Schaden entstanden ist, zahlst du entsprechend weniger. Wie bereits gesagt, stellt auch der entgangene Gewinn einen ersatzpflichtigen Schaden dar.

Nein, der Konsument ist hier keineswegs im Nachteil gegenueber dem Verkaeufer. Dieser kann schliesslich auch nicht einfach vom Vertrag zuruecktreten.

Wenn du sie im Laden gekauft hast dann entspricht dass tatsächlich der Wahrheit. Nur bei Geschäften im Fernabsatz (Telefonkäzufe, Internetkäufe) gibt es das Widerrufsrecht. Das ist nicht nach diversen Internetseiten so, das ist RECHTLICH so. Eine Rücknahme ist nur gegen Kulanz möglich (und Konsumente sind nicht im Nachteil..muss man sich halt vorher überlegen ob mans will oder nicht)