Muss Vermieter/Verwaltung wieder eine Einhebelmischbatterie bezahlen?
Hallo,
in meiner Wohnung sind überall Einhebelmischbatterien. Der Vormieter hat sie eingebaut, ich habe aber beim Einzug nichts unterschrieben, dass ich die übernehme.
In den Häusern sind ursprünglich 2-Griff-Armaturen, wer wollte konnte sich etwas anderes einbauen.
Jetzt ist die Wannenarmatur defekt. Kann die Verwaltung auf eine 2-Griff-Armatur zurückgreifen?
4 Antworten
Du hast die Wohnung vom Vermieter mit Einhebelmischbatterien angemietet. Auch wenn diese vom Vormieter installiert wurden, sind sie seit deinem Mietbeginn Bestandteil der Mietsache geworden. Du hast also Anspruch bei Defekt oder Ausfall auf, wenn notwendig, gleichartigen und gleichwertigen Ersatz auf Kosten des Vermieters. Eine Reparatur könnte kostenmäßig auf dich umgelegt werden, wenn es eine wirksam vereinbarte Kleinreparaturklausel gibt. Ersatz wäre aber vom Vermieter zu bezahlen.
Im Mietvertrag steht da nichts dazu. Das ist entscheidend. Was allgemein üblich ist, spielt auch keine Rolle. Es geht um konkret diese Wohnung und keine andre. Die EHMB war bei Mietbeginn da, somit gehört sie zur Mietsache und ist mitvermietet. Für die Funktionalität ist der Vermieter verantwortlich wie für gleichartigen Ersatz. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Vormieter, der sie zwar gegen die vermieterseits gestellten 2-Griff-Armaturen bei Übergabe zurückzubauen hatte, wenn er dazu aufgefordert worden wäre, sie gingen gleichwohl konkludent auf seinen Nachmieter über.
Falsch! Richtig ist, dass sie in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind und von diesem nun an den neuen Mieter vermietet wurden.
der Vermieter hat gar nichts "erklärt". Sie sind einfach drin in den Wohnungen - daher mutmaße ich das es so üblich ist. In meiner Wohnung ist es aber anders ...
darüber hätte man mich als neue Mieterin beim Einzug informieren müssen - das sit nicht geschehen.
Albatros hatte recht - so wurde es gemacht s. mein Kommentar von heute weiter unten.
Danke nochmal für diese korrekte Antwort!
ERGEBNIS:
Heute früh wurde mir von einer vom Vermieter beauftragten Installationsfirma eine nagelneue Grohe-Wannenarmatur inclusive Brauseschlauch und Handbrause geliefert und montiert. Ohne Kosten.
Tja Imager671, so kann man sich irren - du hast dich ja hier richtig gegen mich als Fragestellerin ins Zeug gelegt für den Vermieter, als ob es um Leben und Tod ginge - wieso der regelrechte Hass auf Mieter?
Das kann nicht Sinn und Aufgabe von Gute Frage sein - denn das Motto lautet: mit Herz und Verstand!
Viel Zufriedenheit wünsche ich Dir!
er ist verm. vermieter ...
da möchte ich nicht wohnen xD
Das könnte ein downgrade beheuten, da ein Einhebelmischer komfortabler ist. Bin mir aber nicht sicher, ob ein Einhebelmischer grundsätzlich teurer wäre. Der Fall ist aber recht speziell, so dass ich den Mieterschutzbund empfehle, sofern dir das wegen einem Wasserhahn wert ist.
Ja.
Du hast die Frage schon selbst beantwortet. Üblich sind 2 Griffamaturen, wer will kann sich selbst etwas anderes Einbauen.
Sprich mit dem Vermieter, das du bereit bist den Aufpreis zum Einhebel zu bezahlen.
Nein, ich habe den Einhebelmischer ja von Anfang an gehabt. Und nirgends steht etwas. Ich bin der Ansicht , es muss das wieder rein, was drin war. Ich habe nichts schriftlich, was genau rein muss. Nur eben ein VOLLSTÄNDIGES Badezimmer.
Was muss ich also zuzahlen, damit mein bad ordnungsgemäß funktioniert!
Üblich sind 2 Griffamaturen,
Wo steht denn das? Wie kommst du drauf?? Außerdem spielt das keine Rolle.
Die Wohnung wurde mit Einhebelmischbatterien angemietet. Wer sie installiert hat, ist ohne Bedeutung. Sie sind Bestandteil der Mietsache. Demzufolge hat der Vermieter für ihre Funktionalität zu sorgen gemäß dem Grundsatz, dass er die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vetragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten muss.
die Wohnungen waren ursprünglich mit 2-Griff-Armaturen ausgestattet. Mein Vormieter hat sich Ehm eingebaut. Ich habe aber nichts beim Einzug diesbezüglich unterschrieben, dass ich die übernehme, aber eigentlich nur 2-Griff-Armaturen üblich sind.
Man muss nicht auch noch unterschreiben, dass man durch den VM Kenntnis hatte, dass die EHM vom Vormieter angeschafft wurden, aber "In den Häusern sind ursprünglich 2-Griff-Armaturen, wer wollte konnte sich etwas anderes einbauen."
Man muss nicht auch noch unterschreiben, dass man durch den VM Kenntnis hatte, dass die EHM vom Vormieter angeschafft wurden,
Na und? Im Mietvertrag steht da nichts dazu. Das ist entscheidend. Was allgemein üblich ist, spielt auch keine Rolle. Es geht um konkret diese Wohnung und keine andre. Die EHMB war bei Mietbeginn da, somit gehört sie zur Mietsache und ist mitvermietet. Für die Funktionalität ist der Vermieter verantwortlich wie für gleichartigen Ersatz. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Falsch: Der angemietete Zustand gilt gerade als nicht mitvermietet, wenn der VM dem entgegenstehend ausdrücklich erklärt, "In den Häusern sind ursprünglich 2-Griff-Armaturen, wer wollte konnte sich etwas anderes einbauen."
Damit gehören die EHM dem Vormieter, der sie zwar gegen die vermieterseits gestellten 2-Griff-Armaturen bei Übergabe zurückzubauen hatte, wenn er dazu aufgefordert worden wäre, sie gingen gleichwohl konkludent auf seinen Nachmieter über.
Im Ergebnis schuldet der VM als Instandsetzung nur Ersatz der Standardausstattung, die Mehrkosten einer EHM hätte der Mieter ebegleich wie sein Vormieter zu tragen, wenn er die ebenso wünscht.
G imager761