Badarmaturen defekt wer zahlt?

4 Antworten

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist der Schaden an der Armatur, nicht aber am Wasserhahn entstanden. Somit wäre die Reparatur Sache des Vermieters, wenn...! Ja, wenn Du nicht selbst dran rumgefummelt hättest. Wäre somit eigentlich ein Fall für Deine private Haftpflichtversicherung.

Auf der anderen Seite musst Du nur für grobfahrlässig herbeigeführte Schäden, nicht aber für "verottete" Gegenstände aufkommen.

Da ist auch der § 538 BGB auf Deiner Seite. Hier heißt es, dass der Mieter bei Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache entstehen, nicht einzustehen hat.

Hier noch ein Urteil das Dir wieterhelfen könnte:

Reparaturen: Mieter muß für Verschleiß nicht zahlen

Der Mietvertrag soll regeln, was der Mieter darf und was nicht. Doch längst nicht alle Klauseln, die Wohnungseigentümer in den Vertrag setzen bzw. die in Formularen vorgedruckt sind, sind auch rechtens. So hieß es zum Beispiel im früheren Formularvertrag des Münchner Haus- und Grundbesitzervereins: "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses auf seine Kosten notwendig werdende Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Klosettspüler, Abflüsse, Öfen, Herde, Heizungs- und Kochgeräte, Boiler und dergl. in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten und zerbrochene Glasscheiben zu ersetzen." Das Bayerische Oberste Landesgericht betrachtete den ersten Teil des Satzes, der die Schönheitsreparaturen regelt, als verständlich und daher wirksam. Die Verpflichtung, von der Lichtanlage bis zum Boiler alles zu erhalten bzw. zu ersetzen, sei jedoch eine "unangemessene Benachteiligung des Mieters" und daher unwirksam.

(Bayerisches Oberstes Landesgericht, RE-Miet 1/96)

Die Kleintreparaturklausel, so wie Du sie beschreibst, ist unwirksam.

Hier aber hast Du eine Armatur ausbauen wollen, obwohl Du die alte des Vermieters mit Deiner ersetzt hast.

Diese Armatur hätte in der Wohnung bleiben müssen oder Du hättest dem VM eine billigere wieder einbauen müssen.

Da Dir nun beim Ausbau der Schaden entstanden ist, bist Du haftbar.

Informiere Deine Versicherung - Privathaftpflicht - dort sind Mietschäden mitversichert -

wadesbet 
Fragesteller
 07.09.2010, 21:25

die alte die ich damals ausgebaut habe hab ich aufgehoben und wollte sie wieder einbauen-ging nur eben nicht mehr weil die armatur kaputt ist... haftpflicht ist tatsächlich für sowas zuständig?

Hallo wadesbet, Ich an Deiner Stelle würde ich meine Haftpflichtversicherung mit der Schadensregulierung beauftragen! Wenn diese Möglichkeit für Dich nicht besteht, gehe zum Baumarkt und kaufe für 26,-- Euro eine Brausearmatur. Das Auswechseln dürfte für Dich wohl kaum ein Problem darstellen, da Du ja schon dran gearbeitest hast. Nehme zum Auswechseln der neuen Armatur einen Maulschlüssel für Überwurfmuttern der Armatur, damit man keine Montierspuren erkennt! Ich halte es für den preiswertesten Weg. Beauftragt der Vermieter einen Sanitärfachmann mit der Arbeit, entstehen ca. Kosten von minimal 100,-- Euro die Du wohl tragen mußt! Hoffe mein kleiner Tipp war wichtig für Dich. Mit freundlichen Grüssen, Hk.

wadesbet 
Fragesteller
 08.09.2010, 09:51

Müsste ich diese minimal 100€ tatsächlich selbst zahlen, trotz der Klausel bis 100€ sind Kosten vom Mieter zu übernehmen. Ich hab hier ja weder absichtlich noch fahrlässig was beschädigt..

Falls du bei einer Wohnungsbaugesellschaft wohnst,würde ich das dem Hausmeister zeigen,wir haben die Amaturen und neues Waschbecken unentgeltigt bekommen.Bei einer privaten Vermietung weiß ich leider nicht wie es ist.