Mietminderung aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigung durch eine Gastronomie?
Hallo zusammen, die Probleme in unserer Mietswohnung türmen sich gerade und da wir ansonsten sehr zufrieden mit unserer Wohnung und auch erst vor 3 Monaten eingezogen sind, würden wir gerne wissen um wieviel Prozent wir in etwa eine Mietminderung fordern können? Es geht uns hierbei nicht darum die Miete zu drücken, sondern eine Besserung der Probleme zu beschleunigen, die bei Besichtigung der Wohnung und bei Einzug noch nicht vorhanden waren. Wir sind übrigens nicht die einzigen, die die Zustände im Haus stören. Es geht um folgende Probleme mit einem Gaststättenbetrieb in unserem Haus, welcher erst vor einem Monat eröffnet wurde: - Geruchsbelästigung aufgrund der geöffneter Fenster der im hinteren Trakt liegenden Küche - Geruchsbelästigung aufgrund eines freistehenden Grills im Gastbereich, wofür anscheinend ein nicht ausreichender Dunstabzug errichtet wurde - Lärmbelästigung aufgrund einer dauerhaft offenstehenden Terrassentür zum Innenhof (Die Lärmbelästigung wird durch die Gäste, die Musik und Geräusche in der Küche hervorgerufen und geht täglich von 10:30 Uhr bis mindestens 22:30 Uhr, teils sogar bis nach 24 Uhr) Zu erwähnen wäre vielleicht, dass es den Betreibern untersagt ist eine Außengastronomie zu errichten, wegen bereits aufgetretener Lärmbelästigung vom Vormieter (Durch den Innenhof schallt es extrem).# Da unsere Wohnung nur nach hinten liegt - was nebenbei ein Hauptgrund war die Wohnung zu beziehen, da sie ursprünglich sehr ruhig war – ist ein Lüften unmöglich und auch die Lärmbelästigung ist dauerhaft sehr nerv zerreißend. Wäre für jeden Tipp dankbar!
3 Antworten
Am besten macht Ihr Euch bei einem Mieterverein kundig. Mietminderungen sind nicht so ohne weiteres durchsetzbar.
Und selbst wenn Ihr eine durchdrücken könntet - wolltet Ihr da alt werden?
Sucht Euch eine andere Wohnung. In seiner Hütte muß man sich wohlfühlen, ob die nun 100 Euro oder 3500 monatlich kostet.
Leute mit Kohle, stilistischen Schwierigkeiten - meine Güte, es gibt Absätze! - und wenig Ehrgeiz für ein neues Hobby übergeben die Angelegenheit an einen Anwalt, der per Mail und kleine Zwischenberichte auf dem Laufenden hält.
Sonst sollte man erst einmal den Vermieter (schriftlich!) grundsätzlich über die inakzeptabel Situation informieren, idealerweise als Brieflawine durch Hinzuziehung anderen Betroffener aus dem Haus.
Die Wartezeit bis zur Reaktion mit einem Lärm- und Geruchsprotokoll füllen und dem nächsten Schreiben beifügen, in dem ihr eine Frist setzt, bis zu der der Missstand behoben sein sollte.
Wartezeiten solltet Ihr immer überbrücken, in dem Ihr verlässliche Infos über das Vorhandensein einer außengastronomische Erlaubnis einholt (Beispiel Köln: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/aussengastronomie-auf-oeffentlichem-strassenland-1). Wenn unter den Mietern eine muntere Trinkhallen-Athmosphäre herrscht, wird gern einmal Unsinn behauptet.
Bis hierhin dürfte etwa die Ouvertüre gehen, der weitere Verlauf hängt in erster Linie vom Vermieter ab.
Wenn die Situation (keine Lizenz, Dunstabzug unzureichend etc.) tatsächlich so sein sollte wie Ihr behauptet, solltet Ihr tatsächlich eine Mietminderung ins Auge fassen.
Der Berliner Mieterverein hat einige gute Überblicksdarstellungen zur Vorgehensweise bei Mietmängeln.
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl012.htm
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0307/030714.htm
http://www.berliner-mieterschutzverein.de/mietrecht/wohnungsm%C3%A4ngel/mietminderungstabelle/
http://www.berliner-mieterverein.de/mietrecht/mietrechtsliteratur/dmb-broschueren.htm
Gewöhnt euch bitte an, Absätze zu machen. Lange Texte ohne Absätze sind eine Zumutung für den Leser!!!!
Eine Mietminderung geht nicht so schnell und so einfach. Fertigt zuerst eine Art Protokoll an, wann ihr wann und wie belästigt wurdet. Also beispielsweise:
08.08.2016, 22.00 bis 24.00 Uhr Lärmbelästigung
09.08.2016,..... Uhr bis... Geruchsbelästigung
usw.
Laßt euch das Protokoll von möglichst vielen Mietern unterzeichnen. Dann sendet ihr das Protokoll an den Vermieter und bittet ihn darum, Abhilfe zu schaffen. Er wird sich dann (hoffentlich) mit der Gaststätte in Verbindung setzen und sie auffordern, die Beschwerdegründe zukünftig abzustellen.
Wenn sich nichts tut, könnt ihr den Vermieter nochmals mahnen, für Abhilfe zu sorgen, indem ihr ihm eine Frist setzt, bis wann er das tun muss.
Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist könnt ihr eventuell eine Mietminderung geltend machen. Erkundigt euch genau beim Mieterschutzbund (gegen ein geringes Entgelt), wie eure rechtliche Situation ist und wie hoch die Mietminderung sein sollte. Vielleicht habt ihr Glück und könnt andere Mieter dazu bewegen, eurem Aufruf zu folgen. Ihr könnt eine Mieterinitiative gründen.
Danke