Streit wegen Ablöse für WG-Zimmer

4 Antworten

inwiefern ist eine Ablöse verpflichtend für mich als Nachmieter zu zahlen, da er mir auch gedroht hat, dass ich das WG Zimmer nicht bekomme, sollte ich nicht zahlen.

Es entscheidet allein der Vermieter, bzw. hier wohl die Verwaltung, welcher Interessant das Zimmer bekommt oder nicht. Der Vormieter hat hier nix zu melden.

und mir zugesagt, dass ich keine Ablöse zahlen müsste, da das Zimmer schließlich leer zu übergeben wäre.

dann ist doch alles paletti - der Vormieter hat sich verpokert und kann jetzt für seinen Designer-Schrank einen anderen Käufer suchen (z.B. über Ebay).

DerCAM  22.10.2013, 02:10

Aber der Fragesteller und der Verkaeufer der Artikel waren sich doch schon einig und haben einen Kaufvertrag geschlossen.

Nemisis2010  22.10.2013, 11:58
@DerCAM

Aber er hat den Fragesteller doch auch mit dem Argument "unter Druck" gesetzt, daß er das Zimmer nicht bekommen würde, wenn er die Möbel nicht übernimmt bzw. Ablöse nicht zahlt. Den Kontakt zum Vermieter bzw. Verwaltung hat der jetzige Mieter doch auch erst nach der telefonischen Zusage hergestellt, wobei der Fragesteller erfahren hat, daß das Zimmer eigentlich geräumt an den Vermieter zu übergeben ist.

DerCAM  22.10.2013, 12:14
@Nemisis2010

Wieso unter Druck? Er darf doch problemlos sagen, dass er bei der Kontaktvermittlung mit dem Vermieter solche Interessenten bevorzugen wird, mit denen er sich auch bezueglich der zum Verkauf stehenden Moebel einig ist. Er kann auch sagen: "Noe, wer mir die Moebel nicht abkauft, der soll sich halt selbst kuemmern. Von mir ist da keinerlei Unterstuetzung zu erwarten".

Nur so duerften die entsprechenden Aussagen des Vormieters zu verstehen sein. Dass dieser nicht ueber die Vermietung entscheiden und somit die Vermietung nicht von der Uebernahme der betreffenden Gegenstaende abhaengig machen kann, musste dem verstaendigen Mietinteressenten doch ohnehin klar sein. Es sei denn, der Vormieter hat sich wahrheitswidrig als vom Vermieter bevollmaechtigter Vertreter ausgegeben und behauptet, er koenne im Vermieterauftrag frei entscheiden. Davon lese ich aber nichts.

Hmmm... ist eine schwierige Situation. Bin auch grad am ausziehen und kann ja eigentlich nicht erwarten, dass der nächste Mieter meine Möbel übernimmt. Ich kann es nur anbieten. Generell solltest du dich an die Hausverwaltung halten, wenn du das Zimmer unbedingt brauchst. Ich weiß halt nicht, wie die anderen WG-Mitbewohner darauf reagieren und wenn du dann da einziehst und gleich miese Zimmung herrscht, ist das ja auch total uncool...

stoudemire 
Fragesteller
 21.10.2013, 22:14

Habe auch just in diesem Moment per "Wut-SMS" vom Vormieter erfahren, dass er sie wohl gegen mich aufhetzt und sie wohl nicht mit mir zusammen wohnen wollen, obwohl es denen ja eigtl. egal sein könnte, da eine wohl eh "neu" ist und der andere im Frühjahr raus ist. Mal schauen, was draus wird.

DerCAM  22.10.2013, 03:17
@stoudemire

Spaetestens an dieser Stelle muessen wir fragen, welche mietvertragliche Konstellation denn ueberhaupt vorliegt bzw. angestrebt wird.

Werden die Zimmer einzeln an die jeweiligen Bewohner vermietet (also jeder einzelne Bewohner hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter ueber den jeweiligen von ihm bewohnten Raum)? Dann haben die anderen Mieter kein Mitspracherecht bezueglich einer Neuvermietung und die Verwaltung kann ein frei gewordenes Zimmer neu vermieten, ohne dass die anderen Mieter zustimmen muessten.

Oder wurde die gesamte Wohnung an die WG vermietet (entweder als Mietergemeinschaft mit mehreren Hauptmietern oder mit nur einem Hauptmieter und entsprechenden Untermietvertraegen)? In dem Fall ginge nichts ohne Zustimmung des oder der Hauptmieter (egal ob Untermietvertrag mit dir oder Austausch eines Hauptmieters).

werbon  22.10.2013, 09:17
@stoudemire

Die Situation ist doch schon vergiftet. Suchen Sie sich etwas Anderes.

stoudemire 
Fragesteller
 22.10.2013, 12:49
@werbon

So neuster Stand: Die Zimmer werden von der Verwaltung einzeln vermietet und die anderen Mieter haben kein Mitspracherecht. Und soweit ich weiß, können Kaufverträge nicht telefonisch abgeschlossen werden und da ich anfangs bereit war die hohe Ablöse zu bezahlen, jedoch dann vom gesamten Zimmer zurückgetreten bin, ob der hohen Ablöse, woraufhin mich die Hausverwaltung umgestimmt hat das Zimmer doch zu nehmen, OHNE Ablöse, kann ich mir moralisch auch nichts vorwerfen, wobei das aus Vormieter-Sicht sicherlich anders aussieht.

Und jetzt erfahre ich, dass der Vormieter vor Ablauf der 3 Monatsfrisst raus will und zusätzlich noch seine Sachen abgelöst haben möchte, was sich wohl als schwierig gestaltet, da wohl schon ein Interessent abgesprungen ist.

Und die hetzte der MItbewohner scheint wohl auch nur ein verbitterter Bluff gewesen zu sein.

Alles in Allem habe ich das Zimmer, sobald alle Unterlagen geklärt sind und er muss seinen Schrank mitnehmen.

DerCAM  22.10.2013, 15:39
@stoudemire

Und soweit ich weiß, können Kaufverträge nicht telefonisch abgeschlossen werden

Das ist falsch! Kaufvertraege sind grundsaetzlich nicht formgebunden und somit auch telefonisch, muendlich oder per Rauchzeichen wirksam. Hiervon gibt es zwar Ausnahmen (beispielsweise Kaufvertraege ueber Immobilien), die treffen hier aber nicht zu.

Du musst unterscheiden zwischen dem Mietvertrag und dem Kaufvertrag. Beide haben nichts miteinander zu tun. Fuer den Abschluss des Mietvertrages brauchst du keine Zustimmung des Vormieters und wenn der Vermieter dir ein leeres Zimmer vermietet, mietest du halt ein leeres Zimmer. Mit den vom Vormieter per Kaufvertrag uebernommenen Artikeln hat das nichts zu tun.

Den mit dem Vormieter geschlossenen Kaufvertrag musst du aber auch erfuellen. Du musst also die gekauften Artikel abnehmen und bezahlen.

Du wirst das Zimmer also ohne Abloese bekommen weil der Vermieter nichts mit dem Kaufvertrag zu tun hat.. Den Kaufvertrag musst du aber dennoch erfuellen weil dieser mit einer voellig anderen Person und unabhaengig vom Mietvertrag geschlossen wurde (wobei man wahrscheinlich eine Wirksamkeit des Kaufvertrages am Zustandekommen des Mietvertrages festmachen kann).

Du hast also mit dem Bewohner des Ziummers einen Kaufvertrag geschlossen, den du jetzt nicht mehr erfuellen moechtest. Wenn dieser den Kaufvertrag aber nachweisen kann (beispielsweise durch Zeugen, eventuellen Schrift- oder Mailverkehr u.s.w.), wirst du das jedoch muessen.

Mit deinem Mietvertrag hat das nichts zu tun. Die Aussage der Verwaltung, nach der du keine Abloese zahlen musst, ist hier nicht von Bedeutung. Schliesslich hast du den Kaufvertrag nicht mit dem Vermieter oder der Verwaltung geschlossen sondern mit dem Vorbewohner selbst.

Nemisis2010  22.10.2013, 11:54

Die Zusage die Ablöse zu übernehmen erfolgte telefonisch - da dürfte es schwer sein, Zeugen aufzutreiben.

DerCAM  22.10.2013, 12:04
@Nemisis2010

Sie ist aber doch erfolgt und somit wurde der Kaufvertrag bereits geschlossen. Wir sollten jetzt nicht damit anfangen, den Fragesteller zu wahrheitswidrigen Angaben zu verleiten. Ausserdem sind ja auch schon Dritte involviert (die Hausverwaltung), gegenueber denen er moeglicherweise die Existenz der Vereinbarung bestaetigt hat und die dies auch aussagen koennten. Ob evtl. auch noch andere Beweismittel vorhanden sind (SMS, E-Mails, Folgegespraeche im Beisein von Zeugen), wissen wir nicht.

Was wir aber aufgrund der Darstellungen des Fragestellers zweifelsfrei wissen, ist, dass der Kaufvertrag tatsaechlich zustande gekommen ist. Nur auf dieser Basis koennen wir jetzt antworten.

Auch die Verwaltung schien relativ überrascht ob der Summe und hat mich keine 2 Minuten später kontaktiert und mir zugesagt, dass ich keine Ablöse zahlen müsste, da das Zimmer schließlich leer zu übergeben wäre.

unterschreib den vertrag und du hast das zimmer.

DerCAM  22.10.2013, 02:36

Eine gewagte Aussage, wenn man die mietvertragliche Konstellation nicht kennt. Nur wenn die Zimmer einzeln vermietet werden, kann die Verwaltung das allein entscheiden. Wurde die Wohnung aber insgesamt an die WG vermietet (mehrere Hauptmieter), geht das ohne Zustimmung der bereits vorhandenen Mieter natuerlich nicht.

Hat aber alles nichts mit dem Kaufvertrag zu tun.