Müssen wir Fußleisten, Heizkörper und Rohre Streichen?

5 Antworten

Eigendlich muesst ihr das nicht ausser ihr habt sie zerkratz oder beschaedigt die Sache hat nur den Haken das der Vermieter die Kaution zurueckhalten wird und da koennte es einfacher sein ihr kauft eine billige Farbe und streicht.

Im Mietvertrag wird nur auf regelmäßige Schönheitsreparaturen aufmerksam gemacht

Und hierzu zählen die geforderten Arbeiten, Streichen von Fußleisten, Heizkörper und Rohren, ausdrücklich dazu, § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV.

Von verschiedenen Quellen habe ich auch erfahren das solche Arbeiten nur alle 3 Jahre durchgeführt werden >müssen<.

Nein, sie sind fällig, wenn sie durch Abnutzung erforderlich und fällig sind, nunmehr von euch geschuldet.

Wenn keine zusätzlichen Mängel eurer Seits entstanden sind, müsst ihr natürlich keine Fußleisten, Heizkörper und Rohren streichen! Falls natürlich beim Übergabeprotokoll keine Mängel vorhanden waren und ihr mit einem Hammer den lack am Heizkörper beschädigt habt, müsst ihr den von euch enstanden Schaden ersetzen (also den Heizkörper lackieren der Beschädigt ist)

Von verschiedenen Quellen habe ich auch erfahren das solche Arbeiten nur alle 3 Jahre durchgeführt werden >müssen<... kennt sich in diesem Fall jemand aus wie das alles gehandhabt werden muss?

Das wäre eine unwirksame Klausel und man müsste gar nicht renovieren.

Hier ein Link über noch mehr unwirksame Klauseln:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/renovierung-modernisierung/urteile/schoenheitsreparaturklausel.jsp

und das die Räume geräumt und Sauber hinterlassen werden.

Bedeutet für mich besenrein hinterlassen und nicht renovieren.