Muß Überweisung eines privaten Darlehens dem Finanzamt mitgeteilt werden?

6 Antworten

Ein Nachweis muss erst erbracht werden wenn ein solcher angefordert wird.

Wenn der Geldbetrag nicht BAR sondern per Überweisung gezahlt wird, verlangen Banken bei solchen Summen in der Regel keinen Nachweis zumal im Verwendungszweck üblicherweise Darlehen Auszahlung........ angegeben ist.

Sollte der Betrag jedoch BAR eingezahlt werden kommt es nicht selten vor, das ein Nachweis über die Herkunft verlangt wird.

Mein Dad hat mir so ein Darlehen gegeben. Das Einzige das er wohl gemacht hat ist die Zinsen in seiner Steuererklärung anzugeben. Ich gehe "leer" aus da es für private Zwecke genutzt wird.

Bisher hatte das Finanzamt kein Interesse an irgendwelchen Unterlagen. Ggf fordern sie diese an aber damit hat man ja kein Problem in deinem Fall. Sollte irgendein übereifriger Mensch mir die Aufforderung schicken eine Schenkungsteuer zu machen bekommt er eben den Darlehensvertrag und optional noch belege über Rückzahlung... damit wird das Thema dann vom Tisch sein.

Die Bank kann gar nicht wissen, für was das Geld verwendet wird.
Bei Bargeschäften gibt es max. eine Meldung auf Grund des Geldwäschegesetzes.

Das Finanzamt wird i.d.R. Unterlagen bei fraglichen Positionen anfordern.

Belegt werden muß auf Anforderung des Finanzamtes die Darlehensgewährung.

Die banküblich vereinbarten Zinsen hat der Darlehensgeber zu versteuern.

Das Darlehen ist ja kein Einkommen.

Für den Darlehensgeber fallen aber Kapitalerträge an, die er deklarieren muss.