Muss ich Steuern zahlen wenn mir ein Verwandter im Ausland 300.000 Euro überweist?

8 Antworten

Zunächst einmal muß ein aus dem Ausland erfolgter Zahlungseingang in dieser Höhe zwingend bei der Bundesbank angemeldet werden. Unterläßt man das, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Aber auf die Anmeldepflicht wird Dich Deine Bank ohnehin hinweisen.

Du irrst wenn Du glaubst, alle Transaktionen über 10.000 Euro würden dem FA gemeldet. Du verwechselst das mit der Einfuhr von Bargeld. Da gibt es eine Anmeldepflicht beim Zoll.

Was allerdings auf Dich zukommen kann ist, dass Deine Bank Geldwäscheverdacht schöpft und Dich bei der zuständigen Behörde meldet. Das macht die im übrigen ohne Dich zu informieren. Versuch nicht, die Zahlung zu stückeln. Die Banken haben Computerprogramme die auf so etwas reagieren. Das verstärkt sogar den Verdacht auf Dich noch deutlich. Bei 30 Überweisungen zu 10.000 Euro ist Dir eine Geldwäscheanzeige geradezu sicher.

Das Finanzamt wird ohnehin auf den Fall aufmerksam: Jeder Notar MUß Kopien der von ihm geschlossenen Grundstückskaufverträge den Finanzbehörden übersenden. Die fragen Dich dann, woher das Geld für den Hauskauf gekommen ist. Da solltest Du schon eine plausible Antwort drauf haben, am besten einen schriftlichen Darlehensvertrag vorweisen können. Auf mündliche Absprachen geben die nämlich nichts.

Jaja, die netten Verwandten im Ausland....

Das Finanzamt kennt seine Pappenheimer, die wissen, dass das ein typisches Vorgehen bei der Geldwäsche ist, und sie werden sehr genau nachfragen, woher das Geld stammt und die Wege des Geldes - auch im Ausland - nachverfolgen. Die Möglichkeiten sind da äußerst vielfältig, und zwar auch unabhängig davon, ob das Geld als Geschenk oder als Kredit gegeben wird.

Eine Aufteilung des Geldes in mehrere Teile nutzt auch nichts, da nach § 3 Abs. 2 Geldwäschegesetz bereits Transaktionen gemeldet werden müssen, die zusammen einen Wert von 15.000 € übersteigen - selbst wenn Du Dir das in 1.000-Beträgen übewrweisen lässt, muss es gemeldet werden.

Ich finde das auch richtig so.

Nein, das stimmt nicht. Bei Verdacht auf Geldwäsche meldet die Bank die Summe an das Finanzamt. Hier wird aber auch genau recherchiert und wenn dem Berater hier bekannt ist, es soll eine Immobilie davon gekauft werden, dann ist das erklärt.

@Heidrun1962a

Da steht im Geldwäschegesetz aber was anderes.

@BalduinB

Nein, das Gesetz sagt da nichts anderes. Die Bank muss nur melden, wenn sie einen kriminellen Hintergrund o.ä. vermutet. Da der Frager aber ein Haus kaufen will, ist es ja schon erklärt.

Da hätte die Bank auch viel zu tun, wenn sie etwas höhere Beträge jeweils der BaFin meldet. Da gehen täglich so viele hohe Zahlungen auf Privatkonten ein (Zinshopping ist da nur ein Stichwort).

Mache mit ihm einen Darlehnsvertrag und der Fall ist erledigt. keine Steuer darauf. sieht man auch an dem Überweisungstext. "Darlehn gem. Vertrag vom ...." so würde ich es machen.

Das wäre nur bei einer Schenkung der Fall.

Die Geldwäschegrenze gilt für "Bargeldtransaktionen," nicht für Überweisungen

Nicht Eu als Stichwort.

Istees auch beim Eingang eine andere Währung? Das wird beim Geldeingang von der Bank automatisch in Euro konvertiert.

Also im Darlehnsvertrag festhalten, ob Du ihm die 300.000,- Euro schuldest, oder den Betrag in seiner Währung.

Das kann wichtig bei der Rückzahlung sein, wenn seine Währun steigen sollte. Oder gut für ihn, wenn seine Währung fallen sollte.

Die Antwort ist schlichtweg falsch.

Du gerätst in dreifachen Verdacht:: Geldwäsche, Rückholung von Schwarzgeld (= vorangegangene Steuerhinterziehung) und Schenkungssteuer-Hinterziehung.

Wenn Du alle drei Verdachtsmomente ausräumen kannst (anders als in der Theorie bist Du in der Praxis schuldig, es sei denn, Du kannst Deine Unschuld beweisen), z.B. indem der Verwandte existiert und auch ein Darlehensvertrag (und auch nachweisbar Zins und Tilgung bezahlt werden, Papier ist schließlich geduldig), dann werden keine Steuern fällig.

Dass Du in Verdacht gerätst (dass Nicht-Unternehmer solche Summen überwiesen bekommen ist schließlich nicht alltäglich), kannst Du nicht verhindern. Also stelle sicher, dass Du die Verdachtsmomente ausräumen kannst.

Guten Tag Jackman, das nächste Problem entsteht durch den Erwerb, da wird ja Grunderwerbsteuer und danach Grundsteuer fällig. Wenn das FA deinen aktuellen Vermögenstatus kennt, wird es versuchen den Zufluss zu ergründen, weil darauf ja Steuern fällig sein könnten. Ganz leicht kommst du so in Erklärungsnot. Es kommt eine Schätzung, und die steht dann schnell in deinem Grundbuch. Und zwar als (Zwangs-) Sicherungshypothek. Wenn du dir das Geld nur geborgt hast, kann es anders sein. Aber das muß dann auch wasserdicht sein.

nein, die erkunden nicht, wie viel Geld du hast. es gibt in Deutschland viele, die ihre Immobilie in bar bezahlen.

Das Finanzamt will die Grunderwerbssteuer haben. Wie dann das Haus finanziert wird, interessiert die nicht. Da hätten die auch viel zu tun.

Darunter fällt auch das Bankgeheimnis und die Banken melden nicht, wenn ein höherer Geldeingang zu verzeichnen ist.

@Heidrun1962a

Das denke ich nämlich auch Heidrun, ich denke dass es dem Finanzamt egal ist woher das Geld kommt. Hauptsache man zahl die Grunderwerbssteuer und Grundsteuer etc. Das Finanzamt wird da doch nicht jeden Hauskäufer genau unter die Lupe nehmen oder?