Muß Testament geändert werden, wenn Namensänderung d.Erben durch Hochzeit mit Erblasser

3 Antworten

Der Name sollte nur dann geändert werden, wenn die Person durch den neuen Namen nicht mehr klar von einer anderen Person zu unterscheiden ist. Es kommt auf die Identität, nicht den genauen Namen an.

Solange die Personen eindeutig sind, muss das Testament nicht geändert werden. Durch heirat könnten sich aber neue Verhältnisse ergeben, die ein Überdenken des Testamentes sinnvoll machen. Dazu würde ich zu einen Anwalt/ Notar gehen.

Nein, das Testament muss nicht auf den neuen Namen geändert werden.