Testament offen in der Schublade oder nur in verschlossenem Umschlag?

4 Antworten

Ob das Testament offen oder geschlossen ist, ist egal. Auch wer zunächst im Besitz des Testaments ist ist egal. Wichtig ist, das es handschriftlich vom Erblasser geschrieben und unterschrieben sein muß. Der der das Testament hat, muß dieses im Sterbefall beim Nachlassgericht abgeben.

Wenn man das Testament nicht ständig ändert, sollte man die ca. 100€ investieren und es beim Nachlassgericht hinterlegen. Dann kann das Testament nicht verschwinden. Hierzu braucht man das handschriftliche Testament seinen Personalausweis und die Geburtsurkunde. 

Alternativ kann man das Testament auch beim Notar machen. Hierbei sind die Kosten streitwertabhänig. Ein notarielles Testament lohnt sich dann, wenn man den Erben dadurch den Erbschein ersparen kann.

Geht es um Hilfe bei der Formulierung ist hingegen ein Anwalt für Erbrecht die bessere Wahl. Eine Erstberatung kostet max. 250€. Eine komplette Forumulierung wäre auch wieder streitwertabhänig oder per Vergütungsvereinbarung zu zahlen.

Es ändert nichts an der Gültigkeit des Testamentes, du kannst es auch als Bild an die Wohnungstür hängen, dann kann jeder erkennen was er einmal erhalten könnte.

Wichtig ist das du den Formzwang des Testamentes, handgeschrieben Namen und Datum etc. einhältst.

Am sinnvollsten wäre es, das Testament beim Gericht zu hinterlegen. Ist zwar nicht umsonst, aber dafür sicherer.

@ bachforelle49

Solch ein Dokument lässt man weder offen noch in irgendeiner Schublade liegen.

Das hinterlegt man bei einem Notar, wo es sicher (heute gegen ein paar Euro) aufbewahrt wird.

Zwingen kann man keinen das zu tun, aber je nachdem könnte das Testament entwendet, gefälscht werden. Ich würde kein handschriftliches verfassen ohne Notarsiegel. Beim erben sind schon große Kriege ausgebrochen.