Zwangsversteigerung Mehrfamilienhaus wegen 6400 EUR, was nun?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich scheint der Vorgang richtig. Wenn die beiden Schwestern das Eigentum gemeinschaftlich ohne Teilungserklärung innehaben, liegt hier eine sogenannte GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) vor. Dementsprechend ist es für den Gläubiger unerheblich, welchen Schuldner er für die Eintreibung aussucht. Der von Dir geshcilderte Betrag erscheint aber im Verhältniss zu der Immobilie lächerlich gering. Da der Energieversorgung mit diesem Betrag eine Zwangsversteigerung anstrebt, und die Hausbank eine Hypothekenaufstockung verweigert, erscheint mir das ganze etwas getürkt. Da hat es wohl jemand auf das Haus abgesehen. Das was jetzt wahrscheinlich als nächstes droht, ist die Kündigung der Hypothek. Sowas wird gerne im Dominoeffekt gemacht, um den Schuldner mal richtig platt zu machen. Nun hilft nur noch Zeit. Als erstes, egal was passiert, ihr zahlt jetzt monatlich 200,--€ an den Energieversorger, damit die schuld geringer wird. Wenn die Hypothek gekündigt wird, werdet ihr dem widersprechen, und auch da die Raten weiter bezahlen. Zusätzlich werdet ihr Euch einen Anwalt suchen. Der soll gegen alles und jedes Einspruch oder Widerspruch einlegen. Insbesondere auch über den Verkehrswert der durch einen Gerichtsgutachter festgestellt wird. Eine Zwangsversteigerung kann man bis zu 5 Jahren verzetteln. 5 mal 12 Monate mal 200,-- € = 7.400,-- € abbezahlt.

Ich hoffe nicht, dass Du Recht hast, aber das Gleiche kam mir auch schon in den Sinn. Wir leben in einer mittleren Kleinstadt zwischen Düsseldorf und Köln, da kennt jeder, jeden. Baugrundstücke gibt es hier kaum noch und sind sehr begehrt. Der Gutachter war schon da und die Widerspruchsfrist ist schon abgelaufen. Wir sahen keine Notwendigkeit zum Widerspruch, da zu diesem Zeitpunkt unsere Hausbank sich noch kooperativ gezeigt hat.

@Swiftsoul

Ist egal immer wieder Widerspruch und Einspruch gegen alles und jedes.

@Taflie1961

Vielen Dank für den Stern, ich drücke Euch die Daumen das alles gut geht.

@Taflie1961

Sieht nicht gut aus, inzwischen steht der Zwangsversteigerungstermin fest: 28.07.2011 ( http://www.zwangsversteigerung.eu/Deutschland/Nordrhein-Westfalen/AG-Langenfeld/0021-K-0070-2009 ). Die RheinEnergie AG bleibt bei der Zwangsversteigerung, selbst eine Ratenzahlung von EUR 300.- mtl. haben sie abgelehnt.

Da wirkt die RheinEnergie Stiftung Familie, wie eine Farse auf mich, statt zu helfen setzen sie lieber eine 67 jährige mit 450.- Rente, eine behinderte Frau mit ihrem Sohn und weitere Familienmitglieder auf die Strasse.

 

 

Stecken der Energieversorger und die Bank unter einer Decke? Wegen 6400 eine Zwangsvollstreckung einzuleiten bei eurem Angebot ist absolut lachhaft. Ruhig Blut bewahren, evtl. Schuldnerberatung aufsuchen u/o Anwalt und mal zu einer anderen Bank gehen und nachfragen, ob die euch aufnehmen. Das könnte eure Bank zum Einlenken bewegen, weil die nämlich nicht gerne Kunden verlieren.

Danke, ich versuche ruhig zu bleiben, hab' aber seit Tagen kein Auge mehr zugetan. Ich hoffe nicht, dass es eine abgekartete Sache ist, ausschliessen kann ist es aber auch nicht. Die Leute kenne sich hier untereinander.
Schuldnerberatung suchen wir als nächstes auf, eine neue Bank suchen wir auch. Vielleicht einen Tipp für eine Bank?

Ich würde einen Anwalt aufsuchen, das ganze kommt mir mehr als fragwürdig vor. 1. Deine Tante ist ja nicht die alleinige Besitzerin, man kann ja nicht deiner Mutter das Haus unter dem Hintern weg pfänden für etwas was sie nicht zu verantworten hat. 2. Sehe ich einen großen Fehler bei dem Stromversorger, wie kann es denn sein, dass sie 5 Jahre lang Strom beziehen kann? Normalerweise wird der Saft nach drei, spätestens nach sechs Monaten abgestellt. Ich vermute das der Konzern mit diesem harschen Handeln von eigenen Fehlern ablenken will. 3. Wenn das Haus bei einer Zwangsversteigerung auf einen Startwert von 90 000 Euro festgelegt wird, dann solltet ihr noch einmal mit der Bank reden, da ihr mit dem Haus als Sicherheit eine Schuldensumme von 20 000 Euro locker viermal abdecken könnt. Im Zweifel würde ich die Bank wechseln.

Also als erstes fix zu einem Anwalt.

So sehe ich es auch, der Stromanbieter ist hier ein übermäßiges Risiko eingegangen und sollte eigentlich auch dafür haften. Rechtlich ist es aber im völlig OK. Es wurde Strom geliefert, meine Tante hat diesen auch verbraucht. Auch dagegen haben wir Klage eingereicht, ein mal eine Drittwiderspruchsklage nach ZPO und sogar Einspruch wegen nicht gegebener Verhältnismäßigkeit (immerhin verlieren deswegen 6 Personen ihr Obdach, 5 davon völlig unverschuldet) - beides wurde abgewiesen.

Ich verstehe eure Hausbank nicht. Es ist doch genug Sicherheit vorhanden.

Beschreibung Hypothek: Grundpfandrechlich abgesichertes Darlehen über einen festen Betrag, der in festen Monatsraten getilgt wird. Erforderliche Sicherheiten für eine Hypothek: Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.

Maximale Kredithöhe einer Hypothek: 80 Prozent von Beleihungswert, der generell unter dem Marktwert liegt. Die Beleihungsgrenzen der Hypothek für den so genannten ersten Rang liegen bei Banken zwischen 45 und 80 Prozent, bei Hypothekenbanken zwischen 60 und 80 Prozent vom Beleihungswert.

Verstehen wir auch nicht. Unsere Bank steht noch mit der alten Summe (15000 DM + 45000 DM) im Grundbuch, davon sind noch etwas unter 12.000 EUR offen. In den ganzen Jahren haben wir immer pünktlich und absolut regelmäßig die Tilgung erledigt. Für die Aufstockung des Darlehns wäre noch nicht ein mal eine Grundbuchänderung nötig. Solider Finanzierungsplan (inkl. Rücklagen), Sicherheit, alles da.

Diese Machenschaften sind durchaus immer ein wenig merkwürdig.

Aber: es obliegt dem Gläubiger, ob er mit einer Ratenzahlung einverstanden ist, oder nicht. Ist er es nicht, dann kann er den Gerichtsvollzieher beauftragen, sofern er einen entsprechenden Titel inne hat.

Die bestehende Belastung des Grundstücks gegenüber der Bank sollte auf jeden Fall auch immer bedient werden. Einen Titel erhält der Gläubiger erst nach einem entsprechenden Rechtsstreit. Daher ist es sehr richtig, gegen alles Einspruch / Widerspruch einzulegen. Das bedeutet für den Gläubiger, dass er die entsprechenden Kosten zu übernehmen hat.

Überdies sollte ein Anwalt, sofern er halbwegs kompetent ist, sofort gegen den Stromanbieter widerklage erheben, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, da der Stromanbieter ein formales Rechtsverfahren nicht dazu benutzen darf, um seine eigenen Verfehlungen zu umgehen. Der Stromanbieter hätte schon längst den Strom absperren, und dadurch die Schuldensumme gering halten müssen. Da er das nicht getan hat, verstößt er gegen die Schadensminderungspflicht, die ihm auch als Gläubiger gegenüber dem Schuldner trifft. Weiterhin ist es aber für mich nicht verständlich, wie man seinen Strom nicht bezahlen kann, das ist doch kein Hexenwerk. Wie auch immer: da ich davon ausgehe, dass von einem Sozialträger noch Leistungen bezogen werden sofort mit dem Sachbearbeiter reden. Stromschulden werden in aller Regel im Rahmen eines Notdarlehens (zinslos!) übernommen, das man dann anschließend an die jobcenter monatlich zurück zahlt. Ob es da eine Obergrenze gibt, das weiß ich nicht. Auch hier sollte man aufpassen, dass die übernommenen Schulden nicht auf die Regelleistung angerechnet werden.

Viele Grüße

Die Klage wegen sittenwidriger Schädigung (o.ä) wurde bereits abgelehnt. Sicher hat meine Tante unverantwortlich gehandelt, allerdings war sie zu dieser Zeit psychisch nicht ganz auf der Höhe (dafür gibt es sogar ein ärztliches Gutachten) - aber all dies interessiert den Gläubiger und das Gericht nicht. Da ist so einiges schief gelaufen, allerdings von beiden Seiten.

Danke für Deine Erläuterungen, der Punkt mit der Schadensminderungspflicht war mir bis jetzt nicht bekannt.