Muss MPU bei Theorieprüfung vorgelegt werden?

2 Antworten

Die Führerscheinstelle erteilt dem TÜV normalerweise erst den Prüfauftrag für die theoretische und praktische Prüfung, wenn alle Voraussetzungen für die Fahrerlaubniserteilung (bis auf eben die Prüfungen) erfüllt sind. Also ja.

Das ist aber eine spezielle Frage.ich würde erstmal wissen wollen,was die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zum früheren Ablegen der Führerscheinprüfung,der früheren Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Notwendigkeit,oder der Pflicht zur medizinisch,psychologischen Untersuchung zu tun hat? Ich denke nichts! Hierauf würde ich abzielen.Sollte das Verhalten der Führerscheinstelle rechtens sein,so würde ich mir die gesetztliche Bestimmung hierzu geben lassen und erläutern lassen.Von der Logik her,wenn es denn eine gibt,haha ist die MPU für das Führen des Fahrzeuges nötig.Die Theorieprüfunng verlangt Dir aber Kenntnisse ab.Insofern müsstest Du erst vor der 1.Fahrstunde die positive Begutachtung von Dir gemacht worden sein.Liebe Grüße,und frag erstmal alles ab.