Muss meine Freundin, wenn sie zu mir zieht, auch noch mal eine Kaution zahlen?

7 Antworten

Ich wohne schon fast 3 Jahre in meiner Wohnung nun haben meine Freundin und ich beschlossen zusammenzuziehen nun verlangt aber meine Vermieterin noch mal drei Monatsmieten Kaution von ihr ist das rechtens?

Nein das ist nicht rechtens, die Kaution darf maximal drei Kaltmieten betragen und wird nicht nach Personenzahl berechnet.

§551 BGB Begrenzung von Mietkaution

Per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass es laut BGB § 551 nicht zulässig ist mehr als drei Kaltmieten Kaution zu verlangen.

Das sollte ihr zeigen, dass Du Dich damit auskennst.

Wichtige Hinweise:

Dem Zuzug des Partners darf der Vermieter in der Regel nicht verwehren, als Mieter muss man den Vermieter den Zuzug mitteilen.

Der Vermieter darf die Nebenkosten anpassen, ( z.B. Posten die nach Personenzahl bei der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden).

Man muss auch keinen neuen Mietvertrag machen!

LG

johnnymcmuff

Unwissendahh 
Fragesteller
 11.05.2016, 12:51

perfekt vielen Dank

johnnymcmuff  11.05.2016, 13:02
@Unwissendahh

Gern geschehen.

So, bin jetzt wech zur Arbeit. 

Selbstverständlich ist das nicht rechtens, der Mietvertrag ist doch derselbe. Man kann dann nicht im Nachhinein nochmals Kaution fordern. Oder macht ihr einen neuen Vertrag? 

Unwissendahh 
Fragesteller
 11.05.2016, 13:29

Nein

DarthMario72  11.05.2016, 15:25
@Unwissendahh

Gut. Denn das wäre auch vollkommen überflüssig.

Interessant wäre mal zu wissen, wie die Dame ihre Forderung begründet. Wie auch immer sie das begründen möchte, du kannst ihr § 551 Abs. 1 BGB vorlegen: 

Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese (...) höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

Das ist nicht rechtens.

Kaution, maximal das 3fache einer Kaltmiete, ist vom Mieter nur 1 x zu hinterlegen.

Das und wie viele Personen später dazu ziehen hat damit rein gar nichts zu tun.

Nein. Wäre das so, dann müsste eine Familie mit 3 Kindern ja 15 Monatsmieten Kaution bezahlen, weil es ja 5 Personen sind. Die Kaution ist nicht abhängig von der Anzahl der Mieter. Sie darf mehr als 3 Monatsmieten nicht übersteigen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Ein klares NEIN ! Wenn es Ärger geben sollte, dann gehe zum Anwalt oder Zum Mieterschutzbund

Unwissendahh 
Fragesteller
 11.05.2016, 11:12

Zuerst vielen Dank nochmal ist das denn auch noch möglich wenn die Kaution schon gezahlt ist? (Quittung haben wir auch)

johnnymcmuff  11.05.2016, 12:34
@Unwissendahh

ist das denn auch noch möglich wenn die Kaution schon gezahlt ist? (Quittung haben wir auch)

Du musst weder zum Anwalt noch zum Mieterbund.

Verfahre so wie in meiner Antwort beschrieben.

Lumpazi77  11.05.2016, 14:53
@johnnymcmuff

Damit ist ein möglicher Ärger mit dem Vermieter nicht ausgeschlossen. Ich schrieb ja: "...wenn es Ärger gibt, dann gehe....."