Muss mein Betrieb Fahrtkosten für überbetriebliche übernehmen?

4 Antworten

Überbetriebliche Unterweisung:(Meinst du das ??

Die Lehrgänge der ÜLU sind für den Azubi Pflichttermine. Die Kosten für die Lehrgänge, das Material, die Fahrtkosten und ggf. die Unterbringung zahlt der Betrieb. Wenn für den Unterricht oder die Prüfung Materialien verlangt werden, die nicht in der ÜLU vorhanden sind, muss der Betrieb diese ebenfalls zur Verfügung stellen.

Verpflegungskosten fallen doch auch sonst zuhause an, deshalb sind die nicht zu übernehmen.

in Tarifverträgen oder Ausbildungsverträgen kann dazu noch mehr stehen, etwa Fahrkosten bei Eigenanreise mit eigenem Fahrzeug.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich weiss nicht, was "zu überbetriebliche" sein soll. Aber wenn du auf Anweisung deines Arbeitgebers irgendwo hinfahren musst, dann hat er auch die Fahrtkosten zu übernehmen. Das heißt natürlich nicht, daß du im Zug einfach so ein 1.Klasse Ticket buchen kannst oder per Taxi von München nach Hamburg fährst. Wahl des Verkehrsmittels etc. musst du vorher mit ihm abstimmen

Nein mus er nich das sind deine ganz normalen fahrtkosten wie zb zur Arbeit! Die Kanst du wen du lohnsteurer zahls vom finanzamt wiederbekommen!

Du solst dich aber vorher zb genau beim övnvk Informieren den nicht immer ist das dan eine andere preisklase man nimmt dan zb noch eien Wabe dazu und man färt dan zb noch mit preisklasse A dahin wen das möglich ist!