Kann mein Chef verbieten ein Kleingewerbe anzumelden?

4 Antworten

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airsoftus 
Fragesteller
 27.07.2017, 21:42

Hast mir sehr geholfen, danke

antwortender  27.07.2017, 21:42
@airsoftus

Freut mich und gerne!

Hi airsoftus,

du kannst wohl ein Gewerbe im Nebenverdienst anmelden ;-)

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps hierzu findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen"

bzw. hier in dem Link für Azubis: www.klicktipps.de/gewerbe3.php#auszubildende

Gruß und viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)

Guck in Deinen Arbeitsvertrag, was dort wegen Nebentätigkeiten steht. In der Regel muss der Arbeitgeber das genehmigen, kann es aber auch ablehnen.

Familiengerd  27.07.2017, 22:55

Das ist schlicht und einfach falsch!

Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist nicht von der Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig (anders im öffentlichen Dienst/bei Beamten).

Der Arbeitgeber muss lediglich informiert werden und kann die Nebentätigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten.

Die Nebentätigkeit von der Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig zu machen, würde mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung (Art 12) kollidieren - auch wenn das Grundgesetz zunächst nur die Beziehung zwischen Staat und Bürgern regelt.

Ein Kleingewerbe kann er nicht verbieten, denn es gibt keine Kleingewerbe. das kennt das Gewerberecht nicht. Das was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Und das betrifft nur die Umsatz ( Mehrwert) Steuer. Mit dieser reglung bist du bis zu einem Jahresumsatz ( nicht Gewinn) von bis zu 17.500€ von der MwsT zurückgestellt. Du darfst auf deinen rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und du kannst deine Verausgabte MwST beim Finazamt nicht geltend machen.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben davon unberührt.

 Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass kein Nebenerwerb und schon gar nicht wenn es im Wettbewerb mit dem Hauptarbeitgeber  steht, ausgeübt werden darf, dann ist das so.

Und dein Nebengewerbe, darf deine Hauptberufliche Tätigkeit nicht negativ beeinflussen.

Ein grundsätzliches Verbot eines nebengewerbes durch den AG besteht jedoch nicht.


https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/nebengewerbe/nebengewerbe-arbeitgeber/