Tennungs-Unterhalt nach Scheidung von schwerbehinderter Frau?
Hallo,
folgende Frage brennt mir derzeit unter den Nägeln:
Meine Frau und ich möchten uns nach 15 Ehejahren scheiden lassen. Meine Frau ist seit ca. 8 Jahren chronisch krank, hat eine BU-Rente und ist mit einem GdB von 80 durch die Krankheit schwerbehindert.
Ich gehe einer geregelten Arbeit nach (mtl. ca. 3.200,-€), meine Frau erhält Rente (ca. 950,-€ + 400,-€ ggf. beschäftigt). Wir haben einen gemeinsamen Sohn mit 18 Jahren.
Nun würde mich interessieren, ob und wieviel ich nach der Scheidung für meine Frau von meinem Gehalt abgeben müsste?
Ich habe gelesen, dass es nach Scheidung für Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können/dürfen, eine lebenslange Unterhaltspflicht durch den ehm. Ehepartner gibt.
Wer kann mir hierzu weitere Informationen geben?
Vielen Dank bereits im Voraus!
5 Antworten
Den nachehelichen Unterhalt zu berechnen ist eine individuelle Angelegenheit. Pauschalbeträge oder Tabellen gibt es keine.
https://www.scheidung.de/nachehelichen-unterhalt-berechnen.html
Für den nachehelichen Unterhalt gibt es keine Tabellen
Die Art und Weise, wie Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt berechnet werden, ist im Wesentlichen die Gleiche. Lediglich in den Voraussetzungen, unter denen Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt gezahlt werden, bestehen erhebliche Unterschiede.
Eine Summe X kann dir Niemand nennen. Aber es wird nach der Scheidung darauf hinaus laufen, dass du deiner Frau weiterhin unterhaltsverpflichtet bleiben wirst aufgrund der Behinderung.
Du solltest dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht suchen und ihm sämtliche Unterlagen zur Berechnung vorlegen...
Was ist mit dem 18jährigen Sohn? Bekommt er noch Unterhalt bzw. hätte er Ansprüche? Wenn es sich um privilegiertes Kind handelt, dann ist er vor deiner Frau dran. Wobei du mit dem Einkommen auch locker Beide "bedienen" kannst.
Während der Trennungszeit stehen ihr 3/7 des Differenzbetrages eurer bereinigten Nettoeinkommen zu. Ggf. wird der Unterhalt für den Sohn vorab abgerechnet.
Dein Selbstbehalt deiner Frau gegenüber liegt bei 1200 Euro.
Du kannst ja mal schon vorab in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien schauen was als Einkommen zählt und was abgezogen werden kann.
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Ansonsten findest du hier eine sehr gute, ausführliche Seite zum Thema:
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ratgeber-unterhalt.html
Du wirst hier nur Moral Apostel finden. Du solltest zu einem Anwalt der berät dich in deinem Interesse ohne über dich zu urteilen
Kenn mich da nicht so aus aber vielleicht hilft dir das ja
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2018/nachehelicher-unterhalt-wegen-krankheit/09/#leiden
Da Du sowieso einen Anwalt brauchst: Besprich das mit diesem. Der weiß ganz genau.