Muss man sich probearbeit für nebenjob unbezahlt beim ersten Arbeitgeber genehmigen lassen?

1 Antwort

Wenn Du einen Nebenjob ausüben willst, musst Du Deinen AG "informieren". Verweigern kann der AG das nur, wenn Du in einem Konkurrenzbetrieb arbeiten willst und wenn die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten werden (Höchstarbeitszeit Tag/Woche, Ruhezeiten...)

In der Ausbildung darf der Nebenjob auch die Ausbildung nicht gefährden. Hat ein Azubi z.B. schlechte Noten und/oder die Arbeitsleistung lässt zu wünschen übrig, kann man den Nebenjob untersagen. Hier muss evtl. auch das Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden (falls der Azubi noch nicht volljährig ist)

Ansonsten braucht man keine "Erlaubnis".

Alejandro1998 
Fragesteller
 29.04.2019, 20:41

Das weiß ich und ich bin auch noch in der Ausbildung. Es ging mit bei der frage explizit um ein probearbeiten, was unbezahlt ist. Ich habe gedacht, dass man das wenn man es am we macht nicht Anmelden muss. Aber selbst dann muss man es anmelden?

Hexle2  29.04.2019, 20:44
@Alejandro1998

Sag Deinem AG dass Du Dich nach einem Nebenjob umschaust. Wenn Du den nach der Probearbeit bekommst, musst Du ihn sowieso informieren und so bist Du auf der sicheren Seite.