Hund pullert in meinen Garten. Darf der Vermieter mir deshalb die Haltung eines Hundes verbieten?

7 Antworten

Du schreibst, der Vermieter kontrolliert und schikaniert dich auch sonst. Das hat aber nichts mit diesem Problem zu tun. Wenn es zum Streit vor Gericht kommt, wird das Pinkeln des Hundes bzw. die Reaktion des Vermieters auch als unabhängiger Fall behandelt und danach entschieden, was im Mietrecht steht und nicht danach wer sich wem gegenüber wie sonst verhalten hat. Es sei denn, das Verhalten ist rechtswidrig, aber das scheint es ja nicht zu sein. Das ist ein häufiges Missverständnis, was man hier liest, deswegen schreibe ich es noch mal.

Zur Frage: Der Vermieter darf Hundehaltung zwar nicht pauschal und grundlos verbieten, aber wenn er Gründe hat, z.B. das Verunreinigen der Mietsache (und der Garten gehört ja, wie du schreibst, dazu) ist das ein Grund. Dann kann er die Hundehaltung verbieten. Auch nachträglich. Nach einer Abmahnung darf er dir auch Kündigen, wenn die Verunreinigung nicht aufhört. 
Hier eine Übersicht zu Haustieren im Mietrecht. Ganz unten im Artikel findest du die wichtigsten Urteile: https://blog.kautionsfrei.de/blog/haustier-und-mietwohnung-tipps-zu-mietrecht-wohnen-umzug/

Ich kenne mich mit diesen Windeln nicht aus, aber vielleicht gehst du einfach mehr mit ihr Spazieren als in den Garten und nimmst ihr die Windel erst außerhalb des Gartens auf der Straße ab....

Ich würde jedenfalls versuchen, dem Vermieter entgegen zu kommen, denn mit 2 Hunden ist es bestimmt auch schwierig, eine neue Wohnung zu finden. Und so traurig das auch ist, aber das wird ja ein Problem sein, was nicht mehr sooo lange besteht. Die alte Dame genießt ja schon ihren Lebensabend und bald hat sie von den Windeln bestimmt auch genug und verabschiedet sich friedlich in den Hundehimmel. Bis dahin einfach noch Füße stillhalten und versuchen, sich zu einigen :)

Alles Gute euch beiden!

nein darf sie nicht, du hast den Garten mit Gemietet 

Verstehe ich das richtig: In der Mietsache darf man also seinen Hund urinieren lassen? Diese Meinung hast du exklusiv für dich.

Ich nehme an, dein Hund pullert trotz Entwässerungtabletten nicht in deiner Wohnung, wieso lässt du es dann zu, dass er es in deim Garten macht? Das scheint mir eher (d)ein Erziehungsdefizit, gar Gleichgültigkeit zu sein, und die muss der VM nicht hinnehmen :-O

Die Genehmigung zur Hundehaltung ist widerruflich erteilt und beim einem derart eklanten und mehrfachen Verstoß gegen die berechtigten Belange der Mitmieter sowie Interessen des Eigentümers dränge ein begründetes Beseitigungsverlangen auch durch :-O

G imager761

Doch, das würde sie auch da machen. Deswegen läuft sie ja mit Windel.

@JulchenGSV

Und wieso pullert sie dann in de(ine)n Garten, woran der M zurecht Anstoß nimmt? Weil es dir gleichgültig ist und die Windel dort abgenommen wird weil du irrigerweise meinst, in deinem Garten darf sie das.

@imager761

Nein, ich nehme ihr die Windel draußen ab, damit sie nicht den ganzen Tag mit einer Windel herumlaufen muss und es so angenehmer für sie ist. Würdest du deiner pflegebedürftigen Oma auch den ganzen Tag eine Windel aufzwingen, nur weil sie es nicht mehr richtig halten kann und ab und zu mal in die Hose macht?! Es geht nicht nur um die Hunde. Er beschwert sich ständig über irgendetwas und kontrolliert. Ich frage mich einfach nur, ob ich mich derart einschränken lassen muss. Weil dieses Stück nur mir zu steht, solange ich dort wohne.

@JulchenGSV

Würdest du deiner pflegebedürftigen Oma auch den ganzen Tag eine Windel aufzwingen, nur weil sie es nicht mehr richtig halten kann

Ja, denn dafür sind diese Inkontinenzhilfen da, das man sich nicht einnässt oder gar irgendwo seinen Urin hinterlässt. Und das wäre meiner Oma peinlicher als die Tatsache, dass sie dieses Hilfsmittel ggf. durchgängig nutzen muss.

Deine fragwürdige Einstellung ist doch eine ganz andere: Zu Hause oder in deinem Auto weißt du dies wohl zu verhindern, weil dich der Geruch stören würde, woanders ist es dir egal, weil es andere betrifft. Aber natürlich schikaniert der Nachbar dich, keinesfalls umgekehrt.

Solche Ignoranz finde ich schon beachtlich.


Ich frage mich einfach nur, ob ich mich derart einschränken lassen muss.

Noch einmal: Ja. Urinieren auch im Garten gehört ebensowenig wie in der eigentlichen Mietsache Wohnung zum vertraglichen,  bestimmungsgemäßen Gebrauch und darf daher abgemahnt und wirdrigenfalls durch Abschaffungsverlangen des Hundes oder fristlose Kündigung des Mietvertrags beseitigt werden :-O

Da habe ich Mitleid mit deinem Hund, nicht mit dir als Mieter(in) :-(

Aber dass du Rücksichtnahme offensichtlich nur bei anderen einforderst, hatte ich ja bereits erwähnt.

G imager761

kannste nicht wenn du das Haus mit den Hunden verlässt so eine Tour wählen dass die Hunde keine Gelegenheit haben in den Garten zu pullern ?


Die Hunde haben mehr als genug Auslauf, glaub mir. Aber wie gesagt, sie ist alt und bekommt Entwässerungstabletten. In der Wohnung läuft sie nur noch mit Hunde Windel. Es ist nahezu unmöglich das abzuschätzen. 

@JulchenGSV

Die Hundewindel erst nach dem garten abnehmen

Für die, die es interessiert: Ich war bei einer Anwältin und habe mich beraten lassen. Sie sagte, dass man mir die Hunde tatsächlich jederzeit verbieten könne, solange ich keine schriftliche Genehmigung habe. Die hatte ich bisher nur mündlich, somit sind meine Hunde nur geduldet. Allerdings hat die Hausverwaltung während des Email Verkehrs bezüglich der Rasenfläche(sicherlich unabsichtlich ) eine schriftliche Genehmigung erteilt. Ich habe es direkt der Anwältin geschickt. Sie meinte, dass das reicht und sie jetzt somit, mir dir Hunde nicht ohne Weiteres verbieten können. Schon gar nicht, wegen Urinflecken, die auf dem Rasenstück sind, welches zu meiner Wohnung gehört. Ein Grund für ein Verbot müsste schon sein,  dass die Nachbarn einer dauerhaften Lärmbelästigung ausgeliefert sind. Und das muss man erstmal nachweisen. Oder dass mein Hund einen Nachbarn beißt.