Muss man kurzfristigen Urlaub/freie Tage begründen?

4 Antworten

Urlaub muß man grundsätzlich nicht begründen.

Allerdings rate ich dir davon ab. Der Erholungseffekt ist nicht gegeben. Er bei 2 Wochen fängt das an.

Bei 1 oder 2 Tagen hat man nur etwas Abstand von der Arbeit

Hallo,

grundsätzlich musst du keinen Grund für einen Urlaubsantrag nennen. Sollte dein Arbeitgeber mal ablehnen, du diesen aber z.B. für einen wichtigen Arzttermin dringend benötigen, dann wirst du halt nicht drum rum kommen zu sagen, dass du den Tag unbedingt benötigst, weil....

Zu beachten gilt allerdings, dass Urlaub der Erholung und Regeneration der Arbeitskraft dienen soll. Mindestens 1x im Jahr sind 2 Wochen am Stück gesetzlich vorgesehen. Darauf kann und sollte der Arbeitgeber schon aus Eigeninteresse bestehen.

LG, Chris

Nein, du musst kein Grund angeben.

Aber wenn der Chef dir eigentlich keinen Urlaub geben möchte, du aber einen wichtigen Grund ist, kann es schon mal sei, daß es du den Tag dann doch bekommst.

Dein Urlaub ist dein Urlaub, das musst du nicht begründen.

Wenn es sehr plötzlich ist, würde ich ein eine kleine Erklärung anbieten.