Muss man kleiner Teeladen auch Gema-Gebühren bezahlen, wenn ab und zu mal das Radio läuft?

6 Antworten

Hallo Studi08,

ich hatte das selben Problem und habe mich ausgiebig damit beschäftig, mann ist das kompliziert!! Auch CDS, Radio etc. alles will sich die GEMA bezahlen lassen, das ist der Wahnsinn, selbst wenn man es nicht immer laufen läßt! Eine Freundin die ein Cafe betreibt, empfiehl mir eine Firma und seit ca. 9 Monaten spiele ich nun Musik mit denen im Laden. Ich bin super zufrieden und zahle kaum was und habe auch Rechtssicherheit, dass war mir wichtig war! ich hatte Angst, dass irgendwann eine fette Nachzahlung bekomme, man hat schon genug Kosten finde ich. Die sitzen auch in Deutschland, sind sehr nett ich habe einfach eine Mail geschrieben. Vielleicht ist es auch was für dich. Die heißen Epidemic Sound. 

www.epidemicsound.com

Viel Erfolg für dein Geschäft!

LG

Ja, weil er öffentlich ist und jeder Deiner Kunden auch die Musik hören kann.

http://www.gema.de/uploads/tx_mmsdownloads/gema_einzelhandel_formular.pdf

das sollte alles beantworten.

GEMA glaube ich nicht, aber sicher GEZ. Es handelt sich um einen gewerblichen Betrieb, da verstehen die keinen Spaß. Ich habe seinerzeit für meinen Laden das Radio angemeldet.

sunpoint  16.02.2008, 21:05

Sie wird GEMA bezahlen weil sie öffentlich MUSIK anbietet...und die Rechte über diese Musik hat die GEMA.

schlossgeist  16.02.2008, 21:52

Ich gehe auch von GEZ aus.

schlossgeist  16.02.2008, 21:52

Ich gehe auch von GEZ aus.

Laut Gema müßte die Freundin etwa 100 Euro jährlich für das Verwenden der Radios als Hintergrundmusik zahlen.

http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/einzelhandel-musiknutzer/

Indy72  16.02.2008, 21:05

Dazu kommen noch die Rundfunkgebühren.

xyungeloest  16.02.2008, 21:13
@Indy72

Das Abspielen von Radiomusik in dem Nebenraum einer Firma, Praxis et cetera, der weder den Kunden noch sonst der öffentlichkeit zugänglich ist, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. So genannte Gema-Gebühren für die öffentliche Wiedergabe von Musikstücken fallen nicht an.

Dies selbst dann nicht, wenn die Kunden im Verkaufsraum rein zufällig diese Musik vereinzelt wahrnehmen sollten. Entscheidend ist vielmehr, dass solche Radiomusik nicht für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist und daher keine "Veranstaltung" vorliegt. Die normalen Rundfunkgebühren fallen allerdings an (Amtsgericht Erfurt, Az.: 28 C 3359/01).

Indy72  16.02.2008, 21:16
@xyungeloest

Der Frager spricht vom Verkafsraum, nicht vom Nebenraum. Das ist ein Unterschied.