GEMA (Private) Musiknutzung?
Hallo, ich befasse mich grade mit dem Thema GEMA und Lizenzen.
Ich arbeite in einem kleinen Blumengeschäft und bei uns läuft leise am Pc neben unserer Kasse das Internetradio. Aber eher nur für uns Angestellten hörbar.
Die Musik wird sehr leise oder direkt aus gestellt bei Beratung mit Kunden.
Wir haben vor kurzem Besuch von einem GEMA Mitarbeiter bekommen, der sich Informieren wollte, ob bei uns im Laden für Kunden Hintergrundmusik abgespielt wird und riet uns dazu GEMA Lizenzen zu kaufen, sollte dies der Fall sein.
(Zu diesem Zeitpunkt hatten wir aber gar kein Radio laufen, deshalb war er schon schnell wieder weg)
Meine Frage: Gilt es denn auch als ÖFFENTLICH wenn wir leise Musik für uns Mitarbeiter abspielen, sodass unsere Kunden es nicht hören können?
Und eine andere Frage, zu der ich auch keine Antwort gefunden habe:
Wenn ich mit ein paar Freunden zb. Irgendwo am See oder sonst wo grille, wo sich auch andere Menschen aufhalten und dabei Musik läuft (nicht zu laut, keiner würde sich beschweren), wird das auch als Öffentlich deklariert? Es ist im Prinzip ja Privat und keine Veranstaltung.
Danke im Voraus für die Antworten!
3 Antworten
Bei uns im Laden dürfen wir generell keine Musik abspielen ebend weil wir diese Lizenzen nicht besitzen... wie genau das gehandhabt wird, wenn man das für sich alleine hört kann ich dir nicht genau sagen aber ich würde es eher lassen, da kann man eine satte Strafe von bis zu mehreren 1000 Euros bekommen... Aber mein Chef hört im Büro auch für sich Musik, also.. ich sehe das da nicht so kritisch. Darf halt nur nicht im Verkaufsraum sein. Alles andere müsste privat und somit nicht deren ihr Problem sein.
In öffentlichen Räumen strengstens untersagt.
Aber eben nicht HÖRBAR für Kunden, ausser sie stehen unmittelbar vor der Kasse und selbst dann wird das Radio so leise gedreht bis man kaum was versteht oder es wird ausgeschaltet. Wir machen das Radio nicht für die Kunden an.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zahnarztpraxis und einem Laden ? Keiner !
In erster Linie ist Musik am See GEMA pflichtig, da öffentlich. Es kommt natürlich ein bisschen auf die Lautstärke an, ob es eine Anzeige eines GEMA Spitzel gibt. 😊
Hi,
der EuGH hat 2012 mal entschieden, dass man in diesem Fall keine GEMA zahlen muss.
https://www.impulse.de/recht-steuern/hintergrundmusik-gema-gebuehren/2078345.html
Aber die Formulierung des Gesetzes ist wohl recht schwammig, also besteht die Gefahr verklagt zu werden.
Laut dem EuGH-Urteil vom 2012 ist eine Wiedergabe dann öffentlich, wenn sie „gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen“ erfolgt. Das klingt recht schwammig – und genau das ist es auch. “ ‚Recht viele‘ muss man bis dato so definieren: mehr als in einer gewöhnlichen Zahnarztpraxis“, sagt Ulrich Poser, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Muss man vielleicht mal mit nem Medienrechtsanwalt abklären.
Wie läuft das eigentlich ab? Kommt da nochmal jemand von der GEMA um zu prüfen ob bei uns alles Rechtens ist oder reicht das so, er hat gemerkt, dass bei uns keine Musik läuft?
Das hatten wir uns auch gedacht mit der Strafe und es lieber nicht erwähnt, dass wir das Radio normalerweise eingeschaltet haben.