Muss man in einer Kündigung den Grund angeben?


10.03.2020, 11:54

*für gewöhnlich

11 Antworten

Und zwar hab ich vor einiger Zeit eine Ausbildung angefangen

Vor weniger als 4 Monaten ..... Du bist noch in der Probezeit, dann kannst Du von einem auf den anderen Moment kündigen .... ohne Angabe von Gründen.

Bist Du bereits aus der Probezeit heraußen, so musst Du gemäß § 22 BBiG eine 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten und auch den Grund der Kündigung benennen:

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44167.htm

von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

Gibt man gut gewöhnlich einen Grund an, wenn man nach der Probezeit kündigt

Wenn Du keine Probezeit mehr hast, musst Du den Grund angeben.

Anders als im "normalen" Arbeitsverhältnis kann ein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz nur gekündigt werden:

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (was bei Dir nicht der Fall ist, dass Dir die Ausbildung nicht gefällt ist rechtlich kein "wichtiger Grund".
  2. mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn die Berufsausbildung aufgegeben werden soll oder man sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte.

Wenn Du also wieder zur Schule willst, fällt das unter Punkt 2. und damit muss die Kündigung begründet werden.

Du kannst ja in die Kündigung schreiben, bzw. bei Nachfrage sagen, dass Du Dich dazu entschieden hast, wieder zur Schule zu gehen, um danach zu studieren, bzw. eine andere Ausbildung machen zu können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich musst du keinen Grund angeben. Ich würde das Kündigungsschreiben neutral und ohne Begründung lassen. Bei der persönlichen Übergabe, wird die Chefin vermutlich schon fragen. Entweder du sagst persönliche Gründe oder du erklärst ihr die Wahrheit

Nein. Einen Grund brauchst Du nie angeben. Nur der AG hätte dies zu tun.

Bedenke jedoch. Bei einer Kündigung hast Du keinen Anspruch auf Unterstützung.

Meine Empfehlung: Sprich mit der Chefin. Dein Grund, wieder zu studieren (den Rest würde ich weglassen), ist verständlich. Vielleicht kannst Du so bis zum Beginn der Schule/des Studiums bei ihr arbeiten.

Hexle2  10.03.2020, 13:00
Nein. Einen Grund brauchst Du nie angeben.

Nach der Probezeit in der Ausbildung muss ein Grund genannt werden (§ 22 Abs. 2 BBiG)

Nein, du brauchst keinen Grund, aber jede Firma, die etwas auf sich hält, will ein Gespräch.

Kannst du natürlich ablehnen.