Kündigung trotz Zusage einer Übernahme

7 Antworten

Entweder ist doch etwas vorgefallen, was dir vlt. nicht bewusst ist, aber schwerwiegend genug für die Entscheidung war oder es hat sich plötzlich eine andere geschäftliche Situation eingestellt, ein ausgebliebener Auftrag, ein Großkunde sprang ab, was zu dieser Entscheidung führte.

Deine Enttäuschung ist verständlich, aber die Kündigung wirksam.

Frage doch mal deine Vorgesetzte warum du trotz 100% Zusage jetzt gekündigt wurdest.Die Probezeit endet immer erst nach 3 Monaten egal was vorher zugesagt wurde.Es muß ja wichtige Gründe geben warum dir aufeinmal gekündigt wurde.Also frage deine Vorgesetzte und verlange eine schriftliche Kündigung mit Begründung.

Schriftlich muss die Kuendigung sowieso erfolgen, sonst waere sie nicht wirksam. Eine Begruendung kann er hier aber hoechstens erbitten, keineswegs jedoch verlangen. Der Arbeitgeber ist hierzu nicht verpflichtet. Wenn kein Kuendigungsschutz besteht - und hier besteht keiner - braucht der Arbeitgeber gegenueber niemanden eine Begruendung abzugegeben.

Leider muss ich dir sagen das meines Wissen für die kein Zwang besteht dich zu übernehmen.Die Probezeit is vertraglich festgelegt und was in dem Vertrag steht gilt solang bis du einen neuen Vertrag bekommst und nunja wie du weißt kann man während der Probezeit ohne angabe von gründen kündigen oder gekündigt werden.Zu 85% glaub ich das die mündliche Zusage keine Bedeutung hat, da der Vertrag an sich ja auch eigentlich ein Versprechen ist das du übernommen wirst nach der Probezeit.

Selbst das du noch eine Kündigungsfrist bekommst steht im Arbeitsvertrag ist aber auch schon großzügig da auch eine fristlose Kündigung möglich ist.

Die gesetzliche Kuendigungsfrist waehrend einer vereinbarten Probezeit von max. 6 Monaten betraegt 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Eine kuerzere Frist kann nur tarifvertraglich wirksam vereinbart werden, nicht aber auch einzelvertraglich.

Eine Probezeit hat nichts mit dem Kuendigungsschutz zu tun (sehr wohl aber mit der Kuendigungsfrist). Kuendigungsschutz gibt es - entsprechende Betriebsgroesse vorausgesetzt - voellig unabhaengig von einer Probezeit erst ab dem 7. Beschaeftigungsmonat. Bis dahin kann dir der Arbeitgeber also ohne Angabe von Gruenden kuendigen.

Das Gespraech mit deiner Vorgesetzten im Mai hat hierauf ueberhaupt keinen Einfluss. Selbst wenn sie berechtigt sein sollte, eine Kuendigung auszusprechen, kann sie ihre Meinung jederzeit aendern. Bis zum 6. September - also nicht nur bis zum Ende der Probezeit am 6. Juni sondern noch 3 Monate darueber hinaus - kann jederzeit eine ordentliche Kuendigung ausgesprochen werden, ohne dass du dagegen etwas unternehmen koenntest.

Leider kannst du da nichts machen...wenn die Kündigung des Arbeitgebers in den angegebenen Fristen ausgesprochen wurde. Die mündliche Zusage zählt nicht, oder wurde dir schriftlich mitgeteilt das die Probezeit vorzeitig beendet wurde

Selbst wenn nachweisbar zugesagt wurde, dass die Probezeit vorzeitig beendet werde, besteht bis zum 6. September kein Kuendigungsschutz.

@DerCAM

...Vielen Dank für die Antworten....also, Kündigung hin oder her, mir kommt es am meisten auf die Fairness an. Ich würde dann automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, das andere Kündigungsfristen vorsieht und mir stünde möglicherweise auch zu noch drei weitere Monate ausbezahlt zu bekommen.