Kann man eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen wenn man während der Probezeit kündigt?
Und macht es einen Unterschied ob man normal ohne Angabe von Gründen kündigt (was ja in der Probezeit von beiden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich ist), oder einen Aufhebungsvertrag macht?
Wie lang ist bei einer Kündigung in der Probezeit die Sperre?
4 Antworten
Ob du jetzt kündigst oder einen Aufhebungsvertrag schließt, ist unerheblich, denn ohne die Angabe eines wichtigen Grundes wirst du in beiden Fällen eine Sperre bekommen. Bei einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, durch ein gutes Attest untermauert, hast du noch die besten Chancen, ohne Sperre davonzukommen.
Aber wenn du dich sofort arbeitssuchend meldest, noch bevor das Arbeitsverhältnis zu Ende ist, hast du womöglich Chancen, gleich einen neuen Job zu finden. Das macht sich auch in deinem Lebenslauf besser.
Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldest, dann bekommst du eine sperre. Wenn du kündigst ist das der Fall
Wenn Du ohne wichtigen Grund kündigst gibt es eine Sperre,da egal ob in der Probezeit oder danach,die Sperrzeit bleibt immer gleich.
Egal wo und wann,wenn man selber kündigt bekommt man so gut wie immer,eine 3 monatige Sperre.
Jobben, jobben, jobben - dann gibt es keine Obdachlosigkeit
Dann ist man im schlimmsten Fall 3 Monate obdachlos? Oder kann man ALG II beantragen?