ungerechte Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten

9 Antworten

Wende dich an den Betriebsrat oder - wenn es keinen gibt - an die Gewerkschaft. Die können dir beim Widerspruch gegen die Abmahnung helfen (der Widerspruch muss wie die Abmahnung zu den Akten genommen werden).

Widerspruch einlegen und ggf. einen Rechtsanwalt einschalten, wenn das Unternehmen nicht einlenkt.

Du hast es selbst gesagt "es gibt keine Beweise" und die bloße Anwesenheit in der Nähe von Türen, die eingetreten wurden, genügt eben nicht für eine Abmahnung. Genau so würde ich den Widerspruch begründen.

Frage was hast Du unternommen beim ersten Tritt gegen eine Tür, um Deinen Arbeitgeber vor weiteren Schaden zu bewahren... was steht genau in der Abmahnung

Frage was hast Du unternommen beim ersten Tritt gegen eine Tür, um Deinen Arbeitgeber vor weiteren Schaden zu bewahren.

Wofür ist das relevant?

Wer sagt denn, dass die örtlichen Gegebenheiten ("weil wir uns zu diesem zeitpunkt in der nähe des geschehens befanden") so waren, dass ein Einschreiten - wi von Dir indirekt erwartet - überhaupt möglich gewesen wäre?!?

"In der Nähe" gewesen zu sein, bedeutet nicht automatisch, konkret Zeuge gewesen und die Möglichkeit zum Einschreiten gehabt zu haben!!

Die Abmahnung ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht, wenn sie nicht genau beweisbar bezeichnet,

  • um welche ganz konkrete Verfehlung es sich handelt,
  • wo genau sie begangen wurde (also genau benennt, welche Tür Du eingetreten haben sollst),
  • wann genau sie begangen wurde (Datum und Uhrzeit) und
  • welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen für einen Wiederholungsfall drohen.

Unabhängig davon kannst Du selbstverständlich die Ratschläge beherzigen, die in den Antworten bisher gegeben worden sind.

Ansonsten: Wenn die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kannst Du diese ganze Angelegenheit recht "locker" sehen - es sei denn, es ist Dir ein dringendes Bedürfnis, diese Angelegenheit dennoch mit dem Arbeitgeber zu klären, dann solltest Du diesbezüglich erst einmal das Gespräch mit einem Vorgesetzten suchen!

Eine Abmahnung muss genau beschreiben, welches Verhalten beanstandet wird. Eine Abmahnung "auf Verdacht" ist nicht haltbar, zumal ja offenbar auch noch andere dafür in Frage kommen.

Schreib eine Gegendarstellung und fordere deinen AG auf, die Abmahnung wieder zu entfernen, weil sie unbegründet ist.

Übrigens: Im ungünstigsten Fall bleibt die Abmahnung "nur" in deiner Personalakte, ein späterer Arbeitgeber wird darüber nicht informiert.