Muss man ein Arbeitszeugnis nach bereits erfolgter Einstellung nachreichen wenn im Vertrag diesbezüglich nichts vereinbart ist?

6 Antworten

Wenn nichts verlangt wird, braucht man auch nichts abgeben.

Wenn der AG das Zeugnis unbedingt sehen möchte, wird er Dich schon darauf ansprechen und Du kannst es ja dann abgeben.

Wenn nichts verlangt wird, braucht man auch nichts abgeben

Üblicherweise wird das nicht explizit verlangt, sondern schon bei den Bewerbungsunterlagen erwartet.

@Hideaway

Wenn der Arbeitgeber Wert auf das Zeugnis legen würde, hätte er das bei der Einstellung gesagt und um Nachreichung gebeten.

Der AG hat den AN ohne Zeugnis eingestellt und wenn er dann keine Nachforderung stellt, hat sich das m.E. erledigt.

Theoretisch müsstest du nicht - allerdings bist ja schon eingestellt also stört es dich auch nicht. Es gibt viele Firmen die machen das quasi nur um alle Unterlagen zu haben. Diese verschwinden dann irgendwo in deinem Personalordner.

Solange man noch in der Probezeit ist, sollte man sich so verhalten, dass man dem Arbeitgeber keinen Anlass zur Beanstandung, Verärgerung oder Verdächtigung gibt.

Verweigert man explizit die Herausgabe des vorherigen Arbeitszeugnisses, obwohl der Arbeitgeber es gerne hätte, dann muss er vermuten, dass dort etwas Unangenehmes drinsteht.

Wurde denn überhaupt nicht nach Zeugnissen gefragt? Üblicherweise werden die doch schon der Bewerbung beigefügt, ohne dass es einer Anforderung bedarf. Ich habe es noch nie erlebt und praktiziert, dass Bewerber mit unvollständigen Unterlagen überhaupt bis in das Bewerbungsgespräch kommen. Wenn da ein Zeugnis fehlt, ist das Schlampigkeit des Bewerbers oder er will etwas verbergen.

Grundsätzlich sollte das Zeugnis schon vorgelegt werden, was habt ihr denn vereinbart?

nichts wurde vereinbart. nicht mündlich und auch nicht vertraglich.

@ecik1

Falls du nicht nach deinem Arbeitszeugnis gefragt wirst, solltest du zunächst keine schlafenden Hunde wecken, sofern du meinst, dass dein Arbeitszeugnis nicht so toll aussieht.

@ecik1

Sehr ungewöhnlich, wenn auf die Zeugnisvorlage verzichtet wird. Der berufliche Werdegang sollte schon lückenlos belegt sein.