Bewerbung mit schlechtem Arbeitszeugnis?

3 Antworten

Hallo,

du hast ja gleich mehrere Fragen in einer...

Dass Arbeitszeugnisse heutzutage weniger Bedeutung haben als früher, kann man generell nicht sagen. Manche AG legen wenig Wert darauf, weil sie selber nicht in der Lage sind, sie zu schreiben und richtig zu lesen, für alle anderen haben sie immer eine Aussagekraft.

Denn in einer Bewerbung sind Anschreiben und Lebenslauf vom Bewerber selber, der sich darin natürlich gut verkaufen will, das Zeugnis aber ist die Einschätzung eines ehemaligen AG zur tatsächlichen Leistung, Arbeitsweise, Sozialverhalten etc , also Fremdbeurteilung.

Es stimmt auch nicht, wie einige hier fälschlicherweise meinen, dass man ein Recht auf Klage hat, wenn das Zeugnis nicht gut ausgefallen iat. 

Richtig ist: der AN hat einen Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis, mehr nicht. Nur wenn es unterdurchschnittlich ist, muss der AG nachweisen, dass die Leistungen der Wahrheit entsprechen, kann er das nicht, hat der AG Anspruch auf ein besseres. Wenn der AN der Meinung ist, dass er ein gutes Zeugnis, also überdurchschnittliches verdient, so ist er in der Beweispflicht. 

Im Übrigen ist die freiwillige Schlussformulierung im Arbeitszeugnis nicht einklagbar, und so hat der Arbeitgeber immer die Möglichkeit, seine tatsächliche Meinung/ Beurteilung über den AN deutlich hier zum Ausdruck zu bringen. Egal, wie er den AN im einklagbaren Teil bewertet hat / musste. Es zählt eben hierbei jedes Wort, aber auch jedes Weggelassene.

Nun zu deiner Bewerbung: dabei geht es darum, Werbung in eigener Sache zu machen und seine Motivation für diese Stelle glaubhaft darzustellen. Kurz, prägnant und interessant. Stell dir vor du wärst ein Produkt, sagen wir mal als Beispiel ein zuckerhaltiges Getränk. Du würdest doch den neuartigen, hervorstechend guten Geschmack bewerben, und nicht in der Werbung extra darauf hinweisen, dass es aber aufgrund des vielen Zuckers eher ungesund ist. 

Genauso ist es bei Bewerbungen, das ist deine erste Visitenkarte, mit der du zum Gespräch eingeladen werden möchtest. 

Über ein eventuell zu erwartendes schlechtes Arbeitszeugnis nun zu grübeln, macht also keinen Sinn beim Bewerbungen schreiben. Wenn du Glück hast, hast du bis dahin schon Aussicht auf eine neue Stelle, weil du schon in der Bewerbungsphase überzeugt hast..und kannst dann das Zeugnis nachreichen, falls nötig.

Wenn du es erhalten hast, ist immer noch Zeit, es zu prüfen und ggf. zu reklamieren...

Der Arbeitgeber darf dir kein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen. Das ist verboten. Laß das Zeugniss nach Erhalt von winem Fachmann prüfen und wenn es schlecht ist, kannst du eine Änderung verlangen.

aber gewisse formulierungen sind doch quasi als eine art geheimsprache bekannt? von wegen "hat sich stets bemüht" und so weiter. ist ja nicht zwingend schlecht.. kann man dagegen dennoch vorgehen?

@jfi1985

Der AG darf sehr wohl ein unterdurchschnittliches Zeugnis, also schlechter als befriedigend ausstellen, denn ein Zeugnis muss zwar wohlwollend geschrieben sein, aber auch wahrheitsgemäß sein. Genau deshalb gibt es die Zeugnissprache... Klagt der AN ein unterdurchschnittliches Zeugnis ein, so ist der AG lediglich in der Beweispflicht.

ich habe von meinem noch-arbeitgeber aufgrund komplikationen und längerer krankheit ein schlechtes arbeitszeugnis zu erwarten. nun läuft mein vertrag sehr bald aus und ich muss mich nach was neuem umschauen. 

Noch hast du das Arbeitszeugnis doch gar nicht. Insofern ist es auch nicht notwendig, ein nicht-vorhandenes Arbeitszeugnis im Anschreiben zu thematisieren, von dem du noch gar nicht weißt, wie es ausfällt. Also bewirb dich JETZT ohne aktuelles Arbeitszeugnis!

Außerdem spielt es für die Bewertung deiner Situation und für sinnvolle Tipps schon eine entscheidende Rolle, wie die Komplikationen aussahen, wie lange du krank gewesen bist, wie lange du dort und als was gearbeitet hast.