Wie erkläre ich im Vorstellungsgespräch ein schlechtes Arbeitszeugnis?

8 Antworten

Wenn man im Vorstellungsgespräch gefragt wird, warum das Zeugnis nicht so gut ausgefallen ist, dann sollte man sich tunlichst verkneifen so was wie „bei uns stimmte die Chemie nicht“ oder anderes zu sagen – daraus schlussfolgert der vielleicht neue AG dann nur, dass es mit Ihnen ein scheinbar nicht so einfaches Auskommen geben könnte (vorlaut, zickig) und Mobbing kann man schon gar nicht erwähnen, weil wer sich Mobbing gefallen lässt, dem unterstellt man, dass er sich duckmäuserisch überall nur so durchlanciert, sich aber nicht wehrt und für sich einsteht. Gegen „echtes“ Mobbing gibt es mittlerweile jede Menge Hilfsangebote. Man muss sich nur informieren und diese auch annehmen.

mobbingzentrale.de – eine Zentrale rund um das Thema "Mobbing" (040) 219 83 289

Hat man ein Arbeitszeugnis erhalten, mit dem man nicht zufrieden sein kann, weil es mangelhaft ist und scheinbar auch nicht ganz der Wahrheit entspricht, dann sollte man dies im eigenen Interesse reklamieren und um Verbesserung bitten (schriftlich machen). Dazu ist es immer hilfreich, wenn man dem Arbeitgeber eine schriftliche Abhandlung über die ausgeführten Arbeitsaufgaben, Tätigkeiten und die eigenen Arbeitsergebnisse geben kann, sozusagen als Gegenbeweis. Denn eine bloße Behauptung, dass man besser war als da auf dem Papier geschrieben steht, hilft nichts.

Ein Verbesserungsverlangen muss immer begründet werden. Genauso muss der Arbeitgeber begründen, warum er Sie schlechter beurteilt hat, als Sie erwartet haben. So etwas geschieht am Besten in einem Gespräch am Tisch und damit man nicht so allein da sitzt, kann man sich Unterstützung mitnehmen (Freund, Bekannte wen auch immer; Arbeitskollegen taugen weniger, weil diese nicht gegen den AG sprechen würden, wenn sie noch da beschäftigt sind)

Zur Antwort von „Amtsschreck“: „Laut Gesetz ist der (Ex-) Arbeitgeber verpflichtet, Dir ein positives Zeugnis auszustellen …“ Das ist so nicht richtig. Der erste Grundsatz, den der AG bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses einhalten muss, ist die Wahrheitspflicht. Er darf keine Behauptungen, Vermutungen oder sonstige Informationen schreiben, die nicht den Tatsachen (der Wahrheit also) entsprechen. Da der Arbeitgeber aber auch einer so genannten Fürsorgepflicht unterliegt, sollte er ein Arbeitszeugnis auch wohlwollend formulieren. Das heißt aber nicht, dass der AG nur positive Sachen schreiben darf, denn damit würde er wieder die Wahrheitspflicht verletzen. DIE WAHRHEIT HAT VORRANG VOR DEM WOHLWOLLEN. Das sollte sich jeder merken.

Deshalb sollte man ein Arbeitszeugnis, mit dem man nicht zufrieden ist, unbedingt reklamieren und die bemängelten Aussagen mit dem Gegenteil (siehe oben) beweisen können. Sonst hat eine Reklamation keinen Sinn.

Wenn es keine außergerichtliche Lösung für ein besseres Arbeitszeugnis gibt, weil die beiden streitenden Parteien (ehemaliger AN und AG) nicht zu einem für beide Seiten tragbaren Ergebnis kommen, dann sollte man das Zeugnis gerichtlich mit oder ohne anwaltliche Hilfe beklagen. Denn wer mit einem vermeintlich schlechten oder fehlerhaften Zeugnis rum läuft, dem wird mangelnde Sorgfalt für seine eigenen Unterlagen, die ein ganzes Arbeitsleben lang Gültigkeit haben, unterstellt. Und so einen Arbeitnehmer möchte man dann auch nicht einstellen, weil dieser vermutlich in der Arbeit auch nicht sorgfältig etc. sein wird. Da nützten keine irgendwie gearteten Erklärungen in Vorstellungsgesprächen, die letztendlich immer darauf abstellen, dass dem ehemaligen AG etwas unterstellt wird. Und daraus schließt der vielleicht neue AG, dass mit ihm dann genauso verfahren wird. Und solche Leute holt sich keiner an Bord.

Also, kümmere Dich am besten zuerst darum, dass Du ein Arbeitszeugnis bekommst, das wahr und wohlwollend ist und dann fang an Dich mit diesem ordentlichen Arbeitzeugnis zu bewerben. Dann wirst Du auch Chancen haben und musst Dich nicht auf knifflige Fragen im Vorstellungsgespräch vorbereiten, mit denen Du nur von Deinen Fähigkeiten und Stärken ablenken würdest.

Sommerliche Grüße aus Berlin Petra Pflanz Beraterin für Arbeitszeugnisse www.das-arbeitszeugnis.de

Ich würde einfach versuchen die Wahrheit zu sagen. Du kannst es ja noch etwas schöner ausschmücken. Ich habe auf meinem Abschlusszeugnis zwei 5en und habe mich auf Ausbildungsberufe beworben, bei denen Mathematik teilweise wichtig ist, und ich habe in Mathe und Physik eine 5. Trotzdem wurde ich zu vielen Gesprächen eingeladen. Wenn deine Bewerbung richtig gut ist und den Arbeitgeber neugierig macht hast du schonmal gute Chancen. Denn das Anschreiben kommt immer vor das Zeugnis und das liest er auch zuerst :)

Wenn du darauf angesprochen wirst sei ehrlich. Beginn deinen neuen Job nicht gleich mit einer Lüge.

minniklein 
Fragesteller
 08.06.2010, 10:56

Ja schon. Aber soll ich da wirklich sagen, dass ich gemobbt worden bin? Das könnte doch dann so verstanden werden, dass ich nicht teamfähig bin???

Herkules74  14.06.2010, 19:21
@minniklein

schwer zu sagen ich würde das spontan entscheiden-je nach dem wie du deinen Gesprächspartner einschätzt. es ist ansichtssache ob man das auf nicht teamfähig zurückführt-oder auf Aufrichtigkeit Fehlereinsichtig,Selbstkritikfähig,Charakter -es soll aber nicht so rüberkommen als wärs dir peinlich darüber zu rede

Du musst auch nicht direkt sagen das du gemobbt worden bist du kannst auch nur angeben das du persönliche probleme mit deinen Vorgesetzten hast.

Hallo, stell Deine Frage im http://arbeits-abc.de/foum/ da wird Dir geholfen. Habe auch so ein Problem und dank Hilfe vom "der Wolf", bekam ich einen ordentliches Zeugnis, viel Glück

Cesare8  14.09.2021, 10:25

Wie hat dich der Wolf geholfen?

Im Bewerbungsgespräch: "Aus dem Arbeitszeugnis läßt sich unschwer erkennen, dass wir im Unfrieden auseinandergegangen sind. Ich würde mich aber freuen, wenn Sie mir in der Probezeit Gelegenheit gäben, sich ein eigenes Urteil zu bilden"