muss man eigentlich für einen Feuerwehreinsatz etwas bezahlen.wenn bei Sturm zuhause etwas passiert.?

3 Antworten

Hallo Hechtaligator,

zunächst einmal kommt es darauf an, ob die Stadt oder Gemeinde eine Gebührensatzung für Einsätze der Feuerwehr erlassen hat.

Gibt es eine solche Satzung nicht, dann können grundsätzlich keine Einsatzkosten (maximal Verbrauchsmaterial) in Rechnung gestellt werden und die Kosten trägt die Allgemeinheit.

Existiert eine Gebührensatzung, dann kann die Stadt oder Gemeinde für bestimmte Einsätze eine Rechnung für eingesetztes Personal und Material stellen. Dabei gilt dann: Notfalleinsätze sind prinzipiell immer kostenlos (bzw. die Kosten werden von der Allgemeinheit getragen). Ausnahmen bilden hier Einsätze in/an Pkw (Verkehrsunfälle, Austritt von Betriebsstoffen etc.), denn in diesem Fall zahlen die Kfz-Versicherungen.
Weitere Ausnahmen gibt es dann beispielsweise bei Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit sowie Fehlalarme durch automatische Brandmeldeanlagen.

Bei einem sturmbedingten Einsatz kommt es also (sofern eine Gebührensatzung existiert) im Grunde genommen darauf an, ob man Dir Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könnte.
Ich kenne da ein Beispiel, wo ein Grundstücksbesitzer sich weigerte, einen seit Jahrzehnten abgestorbenen Baum entfernen zu lassen, weil darin eine Eule nistete... irgendwann kam, was kommen musste: Der Baum war so morsch geworden, dass er beim Sturm auf das Nachbarhaus fiel und von der Feuerwehr entfernt werden musste. Hier konnte man dem Grundstücksbesitzer auch zumindest grobe Fahrlässigkeit unterstellen, da er hätte wissen müssen, dass ein abgestorbener Baum ein Risiko darstellt.

Unter Umständen könnte man es auch als fahrlässig ansehen, wenn Gartenmöbel, Spielgeräte (besonders Trampoline machen sich bei Wind gerne selbstständig) etc. trotz angekündigtem Unwetter nicht ordentlich gesichert wurden, andere gefährden und dadurch einen Feuerwehreinsatz verursachen. Weht Dir hingegen die ordentlich aufgestellte und im Boden verankerte Gartenhütte weg, dann dürfte das als "Höhere Gewalt" anzusehen sein...

Zuerst einmal ist die Feuerwehr nicht dafür da, nach einem Sturm aufzuräumen.

Die Feuerwehr ist zuständig, wenn Menschenleben, Tiere oder Sachwerte bedroht sind......:

Baum droht auf Haus zu fallen / Gerüst droht auf die Straße zu fallen / Hochwasser droht Keller mit Heizungs-und Tankanlage zu überfluten  = Feuerwehr zuständig + Einsatz normalerweise kostenlos.

Baum auf Privatgrundstück auf Carport und Auto gefallen / Gerüst ist bereits umgefallen, aber behindert den Verkehr nicht / ansonsten leerer Keller ist  überflutet = Feuerwehr nicht zuständig, bzw. Einsatz unter Umständen kostenpflichtig.

Normalerweise klärt der Disponent in der Leitstelle mit dem Anrufer am Telefon schon mal soweit als möglich im voraus ab, ob die Feuerwehr zuständig ist oder nicht. Das kostet natürlich noch nix.

Auch wenn die Feuerwehr rauskommt und dann vor Ort feststellt...: " Nö...., ist nicht unser Job.." ist das im Normalfall immer noch nicht kostenpflichtig.

Misverständnisse treten meist gar nicht erst auf, wenn man dem Disponenten am Telefon möglichst genau schildert was vorgefallen ist, bzw, gerade passiert. Letztendlich trifft der die Entscheidung, ob Alarm ausgelöst wird oder nicht.

Und solange man in gutem Glauben  und nicht aus Langeweile oder böser Absicht den Notruf gewählt hat, kostet ein Einsatz auch normalerweise nix ( Ausnahme...: es geht um Fahrzeuge ).

Nein, solange du die Feuerwehr nicht vorsätzlich ohne Grund rufst, musst du einen Einsatz nicht bezahlen.

gestern hatten wir ein Sturm gehabt.und es sind viele Sachen durch die Luft geflogen.wo auch die Feuerwehr kam und die Polizei.

@Hechtaligator

Ja, und? Natürlich müsst ihr nichts bezahlen, meine Antwort bleibt die selbe.

@TechnologKing69

gut zu wissen.hab gedacht es kommt noch eine Rechnung....weil es bei uns unten am Haus Passiert ist.aber hab mit den Leuten nicht geredet.weil ich zuhause war..unser Nachbar war unten..