- Krank im Feuerwehreinsatz - Ja oder Nein -

8 Antworten

Da gibt es zwei Seiten der Medaille.

 Wie ist es arbeitsrechtlich? Der AN darf während der Krankschreibung nichts tun war seiner Gesundung entgegensteht. Das könnte im Zweifelsfall vor dem Arbeitsgericht enden. Seinen AG zu verärgern ist nie eine gute Idee.

Wie sieht es hinsichtlich seiner Tauglichkeit für den Feuerwehreinsatz aus? Wer krank geschrieben ist und nicht arbeiten kann ist in der Vielzahl der Fälle nicht im Vollbesitz seiner Kräfte. Damit geht einher das er für den Feuerwehreinsatz nicht tauglich ist. Damit kann er unter Umständen seine Kameraden gefährden. So jemand möchte ich nicht unbedingt mit in den Einsatz nehmen.

Bezüglich des Versicherungsschutz verweise ich auf SGB VII, §7 (2), steht doch dort: (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Kommt auf die Krankschreibung an. Krankschreibung bei Sachen wie Grippe usw sind Empfehlungen des Arztes. Wenn es einem besser geht kann man sie selbst aufheben. Auf diesen steht dann : voraussichtlich arbeitsunfähig bis ... Krankschreibungen bei körperlichen Gebrechen darf man nicht selbst aufheben. Tut man das, ist man nicht versichert wenn auf der Arbeit etwas passiert !

Gerade letzte Woche erst bei der Krankenkasse erfragt aus eigenem Anliegen.

Auf keinen Fall!! Selbst wenn er gesundheitlich könnte ist er aufgrund der ärztlichen Krankschreibung nicht ausreichend versichert! Sollte also im Einsatz was passieren wird es kritisch! Also lasst das lieber :-)

Ein kurzer Blick in das SGB VII, §7 (2) widerlegt das. Steht doch dort
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Die arbeitsversicherung tritt nicht in Kraft. Höchstens die eigene und die weigern sich dann gern mal

Hmm  .... warscheinlich bewegt man sich da in einer Grauzone... bin selbst bei der Feuerwehr aber war noch nie in der Situation. Wenn man vom Arzt krankgeschrieben ist könnte es versicherungstechnisch vielleicht Probleme geben, falls ihm im Einsatz etwas passiert...