Muss man die Polizei bei Ruhestörung ind ie Wohnung lassen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften zum Betreten einer Wohnung durch die Polizei unterscheiden sich teilweise in den verschiedenen Bundesländern und den jeweils zugehörigen Polizeigesetzen. Hier wäre z.B. Baden-Württemberg: http://dejure.org/gesetze/PolG/31.html . In NRW existiert dagegen noch ein zusatz wie dieser: "Die Wohnung darf betreten werden, wenn: "von der Wohnung Immissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen" - was doch sehr frei auslegbar ist. Das sind alles Daten von 2009 ... keine Ahnung ob es schon einheitlichere, aktuellere Vorlagen gibt. Grundsätzlich muß zwischen "Betreten" und "Duchsuchen" einer Wohnung unterschieden werden.

user598 
Fragesteller
 16.01.2011, 16:16

sowas wollte ich hören...nicht die persönliche meinung aderer...

fastlink  16.01.2011, 21:45

Na endlich mal jemand mit Ahnung. DH!

Das Betreten der Wohnung ist nur erforderlich, wenn du die Musik nicht aus machst. Du kannst durchaus an der Tür verhandeln, daß du die Musik sofort aus machst. Deinen Ausweis kannst du auch gleich zücken, falls die Polizei deine Personalien noch feststellen will (das darf sie nämlich auch) Das Betreten der Wohnung würde nur erforderlich, falls dieses zur Herstellung der Nachruhe nötig ist. Da du aber kooperierst, wäre das Betreten nicht notwendig und somit auch nicht rechtens.

deine logik >durchsuchungsfehl< kommt von deine zu viele krimis sehen,du warst doch der anlass dazu,also will sie sehen was der anlass war,sie kann beim 2.mal deine anlage mitnehmen,die du am nächste tag wieder abholen kannst,sogar deine gäste nach hause schicken,also halt dein ball ganz flach,und denk,fals du das kannst, es wohnen noch andere leute in dein umfeld

user598 
Fragesteller
 16.01.2011, 16:15

man nicht gleich persönlich werden du vogel..es war nur eine normale frage...was die folgen sind ist mir klar das musst du mir nicht sagen

rudelmoinmoin  17.01.2011, 11:55
@user598

>was die folgen sind ist mir klar das musst du mir nicht sagen<

an deine antwort kann man erkennen,das deine frage sinnlos war/ist,dies besagt alles >persönlich werden du vogel..< warum spricht du von dir selbst ??

Natürlich. Da hast du keinen Wunsch...

user598 
Fragesteller
 16.01.2011, 15:42

aber die dürfen doch sonst auch nur mit nem durchsuchungsbefehl rein...und gefahr im volzug ist das ja auch nicht

rudelmoinmoin  16.01.2011, 15:51
@user598

ha ha ha die wollen doch nicht suchen ??????????????? wenn du da bist

rudelmoinmoin  16.01.2011, 15:51
@user598

ha ha ha die wollen doch nicht suchen ??????????????? wenn du da bist

Stan82  16.01.2011, 16:05
@user598

Das heißt "Gefahr im Verzug" und dürfte bei einer Lärmbelästigung vorliegen.

valentine41  16.01.2011, 16:28
@user598

Das ist ja keine Durchsuchung, nur ein "Gespräch".

wenn sie klingeln ja